Die Einspruchsfrist von drei Monaten nach der ersten Veröffentlichung mussten verstreichen, bis das Landesgesetz mit dem Titel "Einrichtung und Ordnung des Rates der Gemeinden" nun mit einem Datum (8. Februar 2010) und einer Nummer (Nr. 4) versehen und ein zweites Mal veröffentlicht werden konnte. Diese zweite Veröffentlichung findet sich im Amtsblatt der Region Nr. 8 vom 23. Februar. In Kraft tritt das Landesgesetz 15 Tage nach dieser zweiten Veröffentlichung.Das Gesetz regelt die Mitbestimmung im Gesetzgebungsprozess durch die Gemeinden neu. Dem Rat der Gemeinden als deren repräsentativem Gremium werden neue Kompetenzen zugewiesen, zudem wird er als Organ beim Südtiroler Landtag angesiedelt. Der Rat der Gemeinden bleibt für die Dauer der Amtsperioden der Gemeinderäte im Amt.