Der Entwurf von Kompatscher sah eine Beschränkung der Amtszeit des Landeshauptmanns auf drei Legislaturperioden nacheinander bzw. 15 Jahre vor, „außer es sind seit dem Ausscheiden aus dem Amt 48 Monate vergangen“.Die Mehrheit des Gesetzgebungsausschusses – er setzt sich aus Magdalena Amhof, Brigitte Foppa, Ulli Mair, Oswald Schiefer, Sepp Noggler, Christian Tschurtschenthaler und Eva Klotz zusammen – stimmte dem Entwurf am Donnerstag mit großer Mehrheit zu. Nur Klotz enthielt sich der Stimme, der Rest stimmte mit Ja.Allerdings stimmte der Ausschuss auch einem Änderungsantrag von Sepp Noggler zu, der die Beschränkung, die für Landesräte bereits galt, einheitlich auf die Mitgliedschaft in der Landesregierung ausdehnt.Ein Amtswechsel vom langjährigen Landesrat zum Landeshauptmann ist somit nicht mehr möglich.stol