Dienstag, 5. Dezember 2017
Landesregierung: Ab März finden Impfgespräche statt
Seit Anfang des Schuljahres ist die Impfpflicht in Italien in Kraft, zehn Impfungen muss ein Kind nachweisen, damit es einen Kinderhort oder Kindergarten besuchen darf. Rund 400 Südtiroler Familien haben bisher weder die Impfdokumentation noch eine entsprechende Eigenerklärung in diesen Einrichtungen abgegeben. Dennoch soll zurzeit keines dieser Kinder ausgeschlossen von der Betreuung werden. Ab Herbst allerdings schon.
Ab März werden die Impfgespräche stattfinden. - Foto: © shutterstock