Die Landesregierung hat am heutigen Freitag auf Vorschlag von Landesrat Peter Brunner beschlossen, die ihm Jahr 2020 erlassene Durchführungsverordnung „Nutzung erneuerbarer Energiequellen“ zum Landesgesetz Raum und Landschaft zu ergänzen. Die Verordnung legt fest, in welchen Fällen Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen errichtet werden können.<BR /><BR />„Es handelt sich um eine zusätzliche Möglichkeit der Produktion von Strom aus Photovoltaik, die den Zielsetzungen des Klimaplans Südtirol 2040 entspricht“, unterstreicht der Landesrat für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und Energie Peter Brunner. „Hauptsächlich geht es hier um die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf künstlichen Wasserflächen.“<BR /><BR />Gestattet ist das Anbringen von Photovoltaikpaneelen und thermischen Sonnenkollektoren unter anderem auf künstlichen stehenden Wasserkörpern wie Speicherbecken für Beschneiungen, Beregnungen oder hydroelektrische Nutzungen, wobei die Wasserfläche mindestens 500 Quadratmeter betragen muss. Die Paneele dürfen dabei auf höchstens 50 Prozent der Wasserfläche angebracht werden. <BR /><BR />Die Anbringung von Paneelen ist auch auf erheblich veränderten stehenden Wasserkörpern wie Stauseen mit einer Oberfläche von mindestens 20 Hektar gestattet, vorausgesetzt, dass die Paneele auf einer Fläche von höchstens 10 Prozent der Wasserfläche angebracht werden und maximal drei Hektar abdecken.<BR /><BR />Auch auf künstlichen Kanälen für hydroelektrische Nutzungen ist die Anbringung von Paneelen künftig möglich. Sie müssen in diesem Fall nicht schwimmend verbaut werden, jedoch darf die landschaftliche Einbindung nicht beeinträchtigt werden.<BR /><BR />Ist die Nutzung zu Ende, müssen die Photovoltaikpaneele und thermischen Sonnenkollektoren vollständig entfernt werden.<BR /><BR />Nicht erlaubt ist das Anbringen von Photovoltaikpaneelen und thermischen Sonnenkollektoren innerhalb von geschützten Biotopen und Naturdenkmälern.<BR /><BR />Der Rat der Gemeinden hat die Änderung der Durchführungsverordnung gutgeheißen.