Heuer werden erstmals auch Kulturgüter gefördert, die nicht unter Denkmalschutz stehen. „Gut 30 Anträge liegen auf“, sagt Landesrat Philipp Achammer.<BR /><BR />1973 erhielt das Land die Zuständigkeit für den Denkmalschutz. Pünktlich zum 50. Geburtstag legte Ex-Landesrätin Maria Kuenzer ein neues Landesgesetz zu den Kulturgütern vor, laut dem Kleindenkmäler vom Land auch dann unterstützt werden können, wenn sie nicht unter Denkmalschutz stehen. Die entsprechenden Förderrichtlinien dazu legte Landesrat Philipp Achammer vor, der mittlerweile die Zuständigkeit für den Denkmalschutz in der Landesregierung innehat. Sie sind seit Jänner 2025 gültig.<BR /><BR />„Die Beiträge des Landes liegen zwischen 50 und 80 Prozent der anerkannten Kosten“, sagt Achammer. Inzwischen liegen 30 Anträge auf, deren Förderungsdekrete in Bälde ausgestellt werden. Dafür steht heuer rund eine Million Euro bereit. Zum Vergleich: Der gesamte Topf der Beiträge für die Denkmalpflege umfasst 15 Millionen Euro.<h3> Nachtragshaushalt um drei Millionen Euro aufgestockt</h3>Landeskonservatorin Karin Dalla Torre verweist auf die Erweiterung des Kulturgüterschutzes. Unter den Begriff Kleindenkmäler fallen u.a. Backöfen, Bildstöcke, Brunnen, Fahnen, Gedenksteine (Marterlen), Gipfelkreuze, historische Grabsteine, Harpfen, Kalköfen, Weg- und Wetterkreuze, historische Schilder, aber auch Kunst an Baufassaden wie Sonnenuhren.<BR /><BR />„Ganz wichtig sind die Neuerungen für einige Kulturgüter, die in der Vergangenheit nicht gefördert wurden, wie zum Beispiel die letzten Strohdächer, die vor allem im Gebiet von Vöran zu finden sind“, sagt Achammer. Es gebe nur mehr wenige davon. Im Nachtragshaushalt wurden die Mittel für den Denkmalschutz nochmals aufgestockt. Ein Teil davon, nämlich rund drei Millionen Euro, stammt aus dem staatlichen Wiederaufbaufonds PNRR.