Die Familie werde im Gesetzentwurf „als Ressource und Grundstock der Gesellschaft gesehen“, man wolle sie in all ihren Formen fördern, so Landesrat Richard Theiner. Es sei eine Mischung von Rahmenrichtlinien und konkreten Maßnahmen wie der Familienkarte und dem Kindergeld, außerdem würden auch Ziele vorgegeben. Ein Kernstück sei die Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung, der Bereich der Kleinkinderbetreuung werde mit diesem Gesetz vereinheitlicht. Außerdem werde das System der direkten Beiträge werde überarbeitet und gestärkt.Pöder: „Nutzloser“ GesetzentwurfAndreas Pöder von der BürgerUnion bezeichnete in seinem Minderheitenbericht den vorliegenden Gesetzentwurf als nutzlos. Ihm fehlten wesentliche Elemente: der Vorzug für die Betreuung in der Familie, die Anerkennung der Erziehungszeit für die Rente, echte Wahlfreiheit zwischen Familien- und Fremdbetreuung, ein monatliches Betreuungsgeld. „Unterm Strich ändert sich für die Südtiroler Familien nichts“, so Pöder. Hier werde vieles zusammengefasst, das es bereits gebe, etwa das Wohngeld oder das Kindergeld. Es sei „einer der größten Wahlkampfbluffs diese Legislaturperiode“. Mehr KindergeldThomas Egger von den Freiheitlichen sprach sich für eine Erhöhung des Kindergeldes, eine Sicherheit des Arbeitsplatzes - was zum größten Teil außerhalb der Zuständigkeit des Landes liege - und eine Unterstützung bei der Altersabsicherung aus. Laut Riccardo Dello Sbarba (Grüne) ist dieses Gesetz „etwas blauäugig“, es gehe von einer Familie aus, die es nicht mehr gebe. Er sei dafür, dass das Kindergeld mindestens verdoppelt wird, aber vor allem müsse man mehr in Betreuungsstrukturen investieren. Stocker: Verlängerung für regionales KindergeldLaut SVP-Politikerin Martha Stocker enthalte das Gesetz Rahmenbedingungen und Zielsetzungen und sei damit auch eine Herausforderung für die Zukunft, denn es werde auch einen familienpolitischen Einfluss auf andere Gesetze haben. Das regionale Kindergeld sei jüngst um die Inflation angehoben worden, außerdem werde es nun bis zum 7. Lebensjahr des Kindes ausbezahlt - eine Ausweitung bis auf das 18. Lebensjahr sei anzustreben. Mehr sollte es auch für die Rentenabsicherung der Erziehungsjahre geben. Ein Familiengesetz sollte nicht nur unter dem Aspekt der Direktförderung gesehen werden, genauso wichtig seien die Investitionen in Betreuungsstrukturen, Bildung, Wohnung, Mobilität usw. Die Unterstützung der verschiedenen Betreuungsformen müsse harmonisiert werden, das sei Voraussetzung für Wahlfreiheit. „Betreuungsstrukturen sollten vermehrt in der Nähe der Arbeitsplätze entstehen, auch dies wird mit diesem Gesetz angestrebt“, unterstrich Stocker.Vorgesehen sei auch eine neue und zusätzliche Unterstützung für den Wohnbedarf der jungen Familien. Bei der Rentenunterstützung sei vor allem die Region gefragt. Minniti für „gezielten Maßnahmen“Mauro Minniti (La Destra) plädierte für die Einrichtung einer Stelle, „die die Situation und die Probleme der Familie erhebt, um darauf reagieren zu können“. Als konkrete Unterstützungsmaßnahmen schlage er unter anderem Sportgutscheine, neue Formen von Arbeitsverhältnissen, Maßnahmen für Arbeitslose über 45, Steuersenkungen für Familien, Aussetzung der Wohnbauraten bei finanziellen Schwierigkeiten vor. Das Hauptproblem der Familien sei derzeit ihr Einkommen, aber dies sollte nicht mit allgemeinen Beiträgen bekämpft werden, sondern mit gezielten Maßnahmen. Das Kindergeld sollte nach sozialen Kriterien gestaffelt werden.„Wenig konkret“Als „wenig konkret“ kritisierte Eva Klotz von der Süd-Tiroler Freiheit den Entwurf. Der einzig konkrete Satz sei, dass die Beiträge nicht geringer werden dürften. Doch: „Die schönsten Programme nützten nichts, wenn das Geld dafür fehlt.“Pius Leitner (Freiheitliche) nannte das Familiengesetz eine „Zusammenfassung der bestehenden Förderung“. Mit diesem Gesetz ohne Garantien hätten die Familien keine Planungssicherheit. Derselben Meinung ist Elena Artioli (Lega Nord): „Es wird nur der Bestand zusammengefasst.“ Dieses Gesetz sei nur Wahlkampf.„Positiv überrascht“Ein wichtiger Aspekt der Familie neben der Kindererziehung sei die Pflege, erklärte Otto von Dellemann (SVP). Zwei Drittel von 15.000 Pflegefällen würden heute in der Familie betreut. Dies werde im Gesetzentwurf auch berücksichtigt, mit Unterstützung durch Beiträge und Dienste. Er sei von diesem Gesetz positiv überrascht, es sei ein Rahmengesetz, das die Dinge richtig definiere und anspreche. Nicht alles hänge nur vom Geld ab. „Wahlfreiheit nicht garantiert“Laut Veronika Stirner Brantsch (SVP) sei die Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung in dem Gesetzenwurf nicht unbedingt garantiert, dazu bräuchte es nicht nur eine Erhöhung des Kindergelds, sondern unbedingt auch eine Rentenabsicherung. Das wäre durch Haushaltsumschichtungen durchaus möglich.Insgesamt seien im Entwurf sehr viele gute Ansätze drin, aber es werde zu viel den Durchführungsbestimmungen der Landesregierung überlassen. Brantsch plädierte dafür, bei der Förderung alle zu Lasten lebenden Kinder zu berücksichtigen, nicht nur jene unter 18. Stärker einzugehen sei auch auf die getrennten Familien, die staatlichen Maßnahmen dazu seien einfach lächerlich.