Hintergrund des Antrags von Jürgen Wirth Anderlan ist der Fall Don Carli. Bereits am Vormittag warfen die Abgeordneten Colli und Leiter Reber aber die Frage auf, wie dieser Antrag überhaupt für zulässig erklärt werden konnte. <BR /><BR />„Ich hatte keinen Spielraum“, so Landtagspräsident Schuler. Beschlussanträge können laut Geschäftsordnung nur für unzulässig erklärt werden, wenn sie beleidigend seien oder Südtirol nicht betreffen, wobei diese allerdings oft trotzdem zugelassen wurden. Allemal sei der Landtag souverän und könne selbst darüber befinden. <BR /><BR />Das geschah dann auch. Weil die Mehrheit nicht vollzählig war und Ulli Mair sowie Anna Scarafoni dafür stimmten, erklärte der Landtag den Antrag für zulässig.<h3> „Debatte ist absurd“</h3>Bei der anschließenden Debatte wurde die Ablehnung des Antrags aber sofort klar. Man nehme das Thema Missbrauch sehr ernst. Menschen sei unter dem vermeintlichen Schutz von Institutionen jahrelang Unrecht getan worden. Aber: „Die Debatte ist absurd, denn wir sind nicht zuständig. Kirche und Staat sind getrennte Institutionen“, so Landesrat Philipp Achammer. <BR /><BR />„Man stelle sich vor, der Bischof wollte vorschreiben, wer im Landtag sitzen darf oder nicht. Der Aufschrei wäre enorm“, so Landesrat Christian Bianchi. „Morgen gefällt uns dann der Feuerwehrhauptmann oder der Kapellmeister nicht“, so Andreas Colli. <BR /><BR />„Null Toleranz bei Missbrauch, aber auch Null Toleranz bei Täuschung der Wähler: Hier wird den Leuten von JWA etwas vorgegaukelt, was gar nicht möglich ist“, so Leiter Reber. Alle Teile des Antrags wurden abgelehnt.