Der Landtag hat für einen entsprechenden Änderungsantrag und einen Gesetzentwurf grünes Licht gegeben.<BR /><BR />Damit sollen sich Fälle wie die Santnerpasshütte nicht wiederholen.<BR /><BR />Die Expertenkommission, die solche Fälle künftig kritisch unter die Lupe nehmen soll, setzt sich aus 4 Mitgliedern zusammen: dem Direktor der Abteilung Vermögen, Daniel Bedin, dem Direktor des Amtes für Geologie und Baustoffprüfung, Volkmar Mair, sowie den beiden Vorsitzenden von Alpenverein und CAI, Georg Simeoni und Carlo Zanella. Simeoni begrüßt die Gesetzesänderung und spricht von einem „guten Schritt“. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1141041_image" /></div> <BR /><BR />Die Initiative dazu ging vom Team K aus – aufgrund eines konkreten Anlassfalles: Die Landesregierung hat vor etwa 4 Jahren ein landeseigenes Grundstück mitten im UNESCO-Weltnaturerbe am Rosengarten an einen Privaten verkauft – 900 Quadratmeter um nur 27.450 Euro. Auf einem Teil dieses Grundstückes wurde in der Folge die neue Santnerpasshütte errichtet. Der Fall landete vor dem Landesgericht und dem Rechnungshof. <h3> „Kooperation“ zwischen Köllensperger und Bianchi</h3>Jetzt sollen solche Grundstücksverkäufe auf einer Höhe von über 1600 Metern erschwert werden. Der Landtag hat einen Änderungsantrag und mit ihm den Gesetzentwurf, bestehend aus nur einem Artikel, einstimmig genehmigt. Den Antrag hat Vermögenslandesrat Christian Bianchi erstunterzeichnet – nach vorheriger Absprache mit Paul Köllensperger. <BR /><BR />Das Gutachten der Expertenkommission ist obligatorisch, bindend ist es für die Landesregierung aber nicht, sagt Köllensperger, der für eine noch strengere Regelung gewesen wäre. Man sollte Grundstücksverkäufe völlig unterbinden – und nur mehr Konzessionen vergeben, meint Köllensperger. Immerhin seien die Berge mit der Einbindung dieser Kommission nun aber stärker geschützt als vorher.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1141044_image" /></div> <BR /><BR /> Auch Abteilungsdirektor Bedin geht davon aus, „dass die Expertenkommission Gewicht haben wird“. Die Landesregierung werde künftig „angemessen begründen müssen“, wenn sie sich über deren Gutachten hinwegsetzen wolle. In den vergangenen 2 Jahren seien die Ratschläge dieser Kommission, die bereits als beratendes Organ der Landesregierung tätig ist, immer berücksichtigt worden, als es um Belange der Schutzhütten ging.<BR /><BR />Ein weiterer Fall wie die Santnerpasshütte ist derzeit nicht in Sicht: Weitere Ansuchen um den Verkauf von Grundstücken im hochalpinen Bereich von Privaten liegen derzeit nicht vor, sagt Bedin.<h3> Köllensperger: Schluss mit Geheimniskrämerei</h3> Köllensperger sieht den großen Vorteil in der neuen gesetzlichen Regelung vor allem auch darin, dass nun alle Grundstücksverkäufe auf einer Höhe von über 1600 Metern publik werden. Denn im Falle der Santnerpasshütte sei im Beschluss der Landesregierung nur gestanden, dass eine Grundparzelle in der Gemeinde Tiers verkauft werde. <BR /><BR />Fast niemand habe gewusst, worum es geht – auch nicht alle Mitglieder in der Landesregierung seien darüber informiert gewesen, ist der Team K-Chef überzeugt. AVS- und CAI-Präsident seien nun Garanten dafür, dass diese Kommission „Spekulationen und touristischen Projekten im hochalpinen Gebiet ablehnend gegenüberstehen wird“, meint Köllensperger.