In ursprünglich getrennten Anträgen hatten Bürgerunion und SVP den Einsatz der Landesregierung für den arbeitsfreien Sonntag gefordert.Denn die römische Regierung hatte die entsprechende Bestimmung in der Südtiroler Handelsordnung angefochten.Und: „Das Verfassungsgericht hat der römischen Regierung Recht gegeben“, schreibt Veronika Stirner Brantsch in einer Pressemitteilung am Mittwoch.Laut Urteil ist der Staat und nicht das Land Südtirol für diese Regelungen zuständig.„Das würde bedeuten, dass jedes Geschäft ohne Auflagen seine Tore offen halten kann“, so Stirner Brantsch.Dies könne aber nicht sein, waren sich die SVP-Politikerin und der Landtagsabgeordnete der Bürgerunion Andreas Pöder einig.Noch seien die Südtiroler Beschlüsse in Kraft. Doch am 12. Februar finde vor dem Verfassungsgericht in Rom die nächste Anhörung zu diesem Thema statt, so Stirner Brantsch.Der Beschlussantrag, der mit großer Mehrheit genehmigt wurde, verpflichte nun die Landesregierung alles in ihrer Macht stehende zu versuchen, diese Anhörung zu verschieben und nach den Parlamentswahlen am 24. Februar 2013 mit der neuen Regierung Verhandlungen zu führen.stol