Gewählt wären nur Parteien, die ein Vollmandat (2,8 Prozent) oder gar eine Vier-Prozent-Hürde überspringen. Um die italienischen Partner mit ins Boot zu holen, wären erstmals Listenverbindungen vorgesehen.<BR /><BR />Die SVP-Fraktion hat sich gestern zur Klausur aufs Vigiljoch, den Hausberg von Fraktionssprecher Harald Stauder, zurückgezogen. Zentrales Thema: Wahlrecht und Geschäftsordnung des Landtags. Ein heißes Eisen, das zwei Jahre auf die Wartebank geschoben wurde, obwohl Landtagspräsident Arnold Schuler bereits einen Gesetzesentwurf in der Schublade hat. <BR /><BR />Der Grund: Man wollte die Autonomiereform in Rom nicht mit Vorschlägen irritieren, die den Koalitionspartnern nicht gefallen. Immerhin sitzen mit Forza Italia (Bianchi), Civica (Gennaccaro) und den Freiheitlichen drei Ein-Mann/Frau-Parteien auf der Regierungsbank.<h3> Wahlhürde im Diskurs</h3>„Jetzt aber wollen wir die Gespräche mit den anderen Parteien aufnehmen, um auszuloten, was möglich ist“, sagt SVP-Sprecher Harald Stauder. Im Landtag sitzen derzeit 14 Parteien, davon neun in Ein-Mann-Fraktionen. „Tagen Fraktionssprecher und Präsidium, so tritt jedes Mal der halbe Landtag zusammen. Das macht die Arbeit schwierig“, so Stauder. <BR /><BR />Das Wahlrecht stamme aus einer Zeit, in der die Gesellschaft noch nicht so heterogen war wie heute, wo „jeder mit Partikularthemen“ dort einziehen könne. Daraus folge die Überlegung, eine Wahlhürde einzubauen. Dies könne entweder ein Vollmandat, was 2,8 Prozent der Stimmen entspricht, oder eine Vier-Prozent-Hürde sein. In den Landtag käme nur mehr, wer sie überspringt. Reine Restsitze gäbe es nicht mehr.<h3> Auch Listenverbindungen soll es geben</h3>Mit einer Wahlhürde ist die SVP im fernen Jahr 2012 beim Verfassungsgericht abgeblitzt. Seither hat man vorgebaut: Im Ladinergesetz wurde 2017 eingebaut, dass der Landtag nicht mehr „nach“, sondern „auf Basis“ des Verhältniswahlrechtes bestellt wird. Dies ermöglicht Wahlhürden. „Auch die ladinische Vertretung ist inzwischen abgesichert: Der meistgewählte Ladiner erhält ein garantiertes Mandat“, erklärt Stauder. <BR /><BR />Um den italienischen Partnern den sauren Apfel zu versüßen, sollen Listenverbindungen zugelassen werden. „Wie bei den Gemeindewahlen treten Parteien gemeinsam an und verlieren damit nicht ihre Reststimmen. Das ist uns sehr wichtig“, sagt Landesrat Marco Galateo.<h3> Zwei Mitglieder als Minimum</h3>Damit sich die Zersplitterung nach der Wahl nicht fortsetzt, sollen künftig im Landtag nur mehr Fraktionen mit mindestens zwei Mitgliedern zulässig sein. Einzige Ausnahme: Der Mandatar ist zum Zeitpunkt der Wahl der alleinige Vertreter seiner Sprachgruppe im Landtag. <BR /><BR />Ziel ist laut Stauder eine breite Mehrheit für die Reform. „Wir können nicht alleine bestimmen.“ Geht das Gesetz nicht mit Zwei-Drittel-Mehrheit durch, ist ein Referendum möglich.