Auf der 58. Landesversammlung der Volkspartei wurde über den Vorschlag einer Statutenänderung zur Aufstellung der Kandidaten für den Landtag entschieden. Änderungen gibt es bei den Paragraphen 135 und 136 des Parteistatutes: Der abgeänderte Paragraph 135 sieht vor, dass die Bezirke zwei Drittel der Kandidaten für den Landtag bestimmen. Die endgültige Kandidatenliste samt der entsprechenden Reihung wird vom Parteiausschuss genehmigt.Paragraph 136 befasst sich mit dem Aufstellungsverfahren. Unter anderem könne die Kandidaten des Bezirks künftig auch über Vorwahlen unter den Mitgliedern ermittelt werden. Außerdem wächst durch die Abänderung die Macht des wiedergewählten Parteiobmanns Richard Theiner: Der Obmann darf künftig entscheiden, wer die letzten neun Plätze auf der SVP-Liste für die Landtagswahl besetzen darf.Bisher wurden letzten neun Plätze über Vorzugsstimmen im Parteiausschuss vergeben.Die 623 anwesenden Stimmberechtigten sprachen sich einstimmig für die Abänderung aus. ba