Der Landeshauptmann wird nicht direkt vom Volk, sondern vom Landtag aus seiner Mitte in geheimer Wahl und mit absoluter Mehrheit der Abgeordneten gew?hlt.Bei den Wahlen 2013 darf erstmals auf keiner Liste ein Geschlecht mehr als zwei Drittel der Kandidatinnen und Kandidaten stellen.Neu eingef?hrt wurde bei diesen Wahlen auch die Briefwahl f?r jene B?rger, die im Ausland ans?ssig sind sowie f?r jene, die sich vor?bergehend au?erhalb von S?dtirol aufhalten.Die Landesgesetzgebung hat au?erdem eine Reihe von Neuerungen vorgesehen, die die Phase nach der Stimmausz?hlung und besonders die T?tigkeit des Landtages betreffen.Die Zusammensetzung der Landesregierung wird dem Geschlechterverh?ltnis im Landtag zum Zeitpunkt seiner Konstituierung, nach Verk?ndigung der Gew?hlten, entsprechen.Die Landesregierung wird, zusammen mit dem Landeshauptmann, aus h?chstens neun Personen bestehen. Eine Landesr?tin bzw. ein Landesrat darf h?chstens drei Legislaturperioden nacheinander oder 15 Jahre lang ohne Unterbrechung dieses Amt bekleiden; darauf muss eine Pause von mindestens 4 Jahren folgen.F?r die Wahl des Landeshauptmanns m?ssen die Parteien oder die politischen Gruppierungen einen Kandidaten stellen sowie eine Regierungserkl?rung abgeben.Au?erdem wurde das konstruktive Misstrauen eingef?hrt: zusammen mit dem Misstrauensantrag kann der Landtag eine Gegenkandidatin/einen Gegenkandidaten zur Landeshauptfrau/zum Landeshauptmann w?hlen, wobei auch ein neues Regierungsprogramm genehmigt werden muss.Au?erdem wurde eine H?chstgrenze der Ausgaben f?r die Wahlwerbung in H?he von 40.000 Euro pro Kandidat/Kandidatin festgelegt.