Zur Landtagswahl 2013 werden jene Bürger zugelassen, die am 27. Oktober 2013 das 18. Lebensjahr vollendet haben, in den Wählerlisten eingetragen sind, am Tag der Veröffentlichung des Wahlausschreibungsdekrets ununterbrochen seit vier Jahren in der Region Trentino – Südtirol ansässig sind und im größten Zeitabschnitt dieser vier Jahre in der Provinz Bozen ihren Wohnsitz hatten.