Situationen wie diesen ist das neue Dekret aus Rom geschuldet, das „dringende Maßnahmen zum Abbau der Wartelisten für Gesundheitsdienste“ enthält und am 7. Juni im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Neben der Einführung der gesamtstaatlichen Plattform für Wartelisten ist dort auch festgeschrieben, dass die zentralen Vormerkstellen der einzelnen Sanitätsbetriebe alle von öffentlichen und konventionierten privaten Anbietern angebotenen Dienstleistungen im System haben müssen. <BR /><BR />Und es ist auch ein Modell geplant, das den Bürgern bei zu langen Wartezeiten Dienstleistungen durch sog. intramoenia bzw. private Leistungen garantiert. <BR /><BR /><b>Zentrale Überwachung der Wartelisten</b><BR /><BR />Die gesamtstaatliche Plattform soll bei der Agenas (Agenzia nazionale per i servizi sanitari regionali) eingerichtet werden. Das Hauptziel ist die Messung/Überwachung der Wartelistenleistungen (öffentlich wie privat konventioniert) im ganzen Land – Südtirol eingeschlossen – einschließlich einer Überprüfung der Einhaltung des Verbots der Aussetzung oder Schließung von Buchungsaktivitäten. Man wird von Seiten der Agenas und des Gesundheitsministeriums (dort wird ein eigenes Kontrollorgan eingerichtet), das mit dem Dekret Zugriff auf die Daten erhält, also sowohl die Wartezeiten an sich als auch die Warteliste der jeweiligen Leistungserbringer überwachen. Man wird sich die jeweilige personelle und technische Ausstattung anschauen (entspricht sie den Vorgaben?), die Verwendung der für die Überwindung der Wartelisten bereits zugewiesenen Mittel kontrollieren (Südtirol hat dafür 4,3 Millionen Euro bekommen) und die Einhaltung der Höchstfristen nach Prioritätsklassen kontrollieren. Damit dies eingehalten werden kann, sieht das Dekret zudem vor, dass diagnostische und fachärztliche Untersuchungen auch an Samstagen und Sonntagen durchgeführt werden und das Zeitfenster für die Erbringung dieser Leistungen verlängert werden kann.<BR /><BR /><b>Frist verstrichen: Zugang zu privaten Leistungen</b><BR /><BR />Sollten die Fristen für die jeweilige Prioritätsklasse nicht eingehalten werden können, der Sanitätsbetrieb die angeforderte Leistung durch die Inanspruchnahme der innerbetrieblichen freiberuflichen Tätigkeit der Fachärzte oder in konventionierten Einrichtungen auf der Grundlage des geltenden gesamtstaatlichen Tarifs gewährleisten muss.<BR />Für Umsetzung und Einhaltung sind laut Dekret die Generaldirektoren der Gesundheitseinrichtungen zuständig, und zwar auch im Hinblick eventuelle Disziplinarmaßnahmen.<BR />Das Dekret sieht auch vor, dass in jedem Sanitätsbetrieb und in jedem Krankenhaus ein korrektes und ausgewogenes Verhältnis zwischen der institutionellen Tätigkeit und der entsprechenden freiberuflichen Tätigkeit gewährleistet sein muss, mit dem Verbot, dass die freiberufliche Tätigkeit für jeden Angestellten ein Dienstleistungsvolumen mit sich bringt, das über das hinausgeht, das für die institutionellen Aufgaben gewährleistet ist. Die Kontrolle liegt bei der jeweiligen Führungsspitze und fordert von dieser im Falle einer Übertretung die konsequente Anwendung von Maßnahmen, die auch in der Aussetzung des Rechts auf die Tätigkeit selbst bestehen kann.<BR />In Südtirol und auch in anderen Regionen Italiens ist mit man mit gleich mehreren der eingeführten Maßnahmen und Bestimmungen nicht glücklich. <BR />„Das Dekret zu den Wartelisten wurde auf verschiedenen Ebenen diskutiert und von vielen Regionen nicht gut geheißen bzw. abgelehnt , besonders was die Form und die Methode betrifft“, sagt dazu Gesundheitslandesrat Dr. Hubert Messner und präzisiert: „Wir lehnen verschiedene Teile des Dekretes vollkommen ab.“ Südtirol bestehe auf einer Schutzklausel, „da wir als autonomes Land unser Gesundheitssystem selber finanzieren“, erklärt er. Auch organisiere sich Südtirol selbst. <BR />Eine weiterreichende Stellungnahme wollte er mit Verweis auf weitere Treffen mit Rom nicht geben. Indiskretionen zufolge sollen insbesondere Visiten auch am Wochenende und mit verlängerten Öffnungszeiten in Südtirol auf wenig Gegenliebe stoßen.