Mit Jänner 2023 gab es für viele Nicht-EU-Bürger in Südtirol ein jähes Erwachen. Seit damals gilt: Haben nicht beide Elternteile einen Sprach- und einen Bürgerkunde-Kurs besucht, schauen sie beim Ansuchen um Landeskindergeld und Landesfamiliengeld durch die Finger.<BR /><BR />Der Zwang zur Integration zeigte Wirkung. Mehr als 1300 Personen haben eine mündliche Prüfung (A2, Ex Nachweis D) in Italienisch oder Deutsch abgelegt. Dazu wurden 200 Italienisch- und 100 Deutschkurse angeboten. Zudem haben rund 4000 Nicht-EU-Bürger Kurse über die lokale Gesellschaft und Kultur besucht. 400 Familien soll laut Auskunft des Landes der Beitrag nicht mehr ausbezahlt worden sein, weil sie die Auflagen nicht erfüllt haben.<h3> Wartezeit besser, aber nicht gut genug</h3>Allerdings schafft es das Land selbst nicht, dem Motto seines Integrationsgesetzes „Fördern und Fordern“ nachzukommen. „Wer sich im Juni 2023 für einen Bürgerkunde-Kurs angemeldet hat, musste bis Mai 2024 warten“, sagt Daniela Zambaldi von der Koordinationsstelle für Integration. Inzwischen gehe es etwas besser, doch betrage die Wartezeit immer noch 6 bis 7 Monate. Ebenso lange ist die Wartezeit für die Sprachprüfung, sodass unterm Strich 2000 Bürger auf ihre Kurse warten. „Den Weiterbildungseinrichtungen fehlen Personal und Räume, um weiter aufzustocken“, so Zambaldi. <BR /><BR /><embed id="dtext86-67249467_quote" /><BR />Hinzu kommt, dass Sprachkurse landesweit angeboten werden, wenn sich 5 Personen anmelden. „Es ist aber extrem schwierig, zum Beispiel in Sand in Taufers mindestens 5 Personen zu finden, die annähernd dasselbe Sprachniveau aufweisen“, sagt Zambaldi. Dabei sei es gerade für die Frauen unter den Zuwanderern enorm wichtig, die Landessprachen zumindest ein klein wenig zu erlernen. „Diese Frauen wagen sich nicht weg von ihrem Ort, dürfen oft nicht einmal mit dem Bus unterwegs sein – und doch wollen wir sie auf keinen Fall verlieren“, meint Zambaldi. Integration sei eben eine langwierige Sache. „Vor allem bei diesen Frauen, die kaum Kontakt zur Gesellschaft haben, in der sie leben.“ Zudem, so Zambaldi, gehen viele Nicht-EU-Bürger einer Schichtarbeit nach, die schwer mit den Kurszeiten vereinbar seien.<h3>Frist steigt von 12 auf 24 Monate</h3>Lange Rede kurzer Sinn: In Anbetracht der großen Zahl an Personen, die sich für Kurse anmelden und um Ausgrenzung zu vermeiden, legt Landesrätin Rosmarie Pamer heute der Landesregierung einen Beschluss vor. Demnach soll die Frist für den Nachweis für einen Kursbesuch „auch im Sinne der Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit“ von 12 auf 24 Monate verlängert werden.