Der Verfassungsrat in Paris beurteilte am Dienstag einen von der 43-Jährigen beanstandeten Gesetzestext als zulässig. Dieser schreibt vor, dass die für eine Präsidentschaftskandidatur benötigte Unterstützerliste öffentlich gemacht werden muss. Mindestens 500 Mandatsträger wie Bürgermeister oder Parlamentsabgeordnete müssen dort unterschrieben haben.Le Pen befürchtet, wegen der Veröffentlichungspflicht für die Liste nicht bei der Wahl am 22. April antreten zu dürfen. Sie sieht sich dabei als Opfer öffentlichen Drucks auf Mandatsträger, die ihrer Meinung nach mit Repressalien rechnen müssen, wenn sie einem Kandidaten der Front National ihre Unterschrift geben. Der Verfassungsrat folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Er urteilte, dass der Gesetzgeber zurecht Transparenz schaffen wollte.dpa