Ab 1. Jänner greift in Gemeinden mit Wohnungsnot die Super-GIS von mindestens 2,5 bis 3,5 Prozent auf Leerstand. Jetzt liegt ein erster Vorschlag vor, welche Gemeinden darunter fallen. 21 Gemeinden sind betroffen. Kriterium war, dass dort er Mietpreis mehr als 20 Prozent über dem Landesdurchschnitt liegt.<BR /><BR />Die einen kritisieren sie als Griff in die Kasse des Bürgers, die anderen loben sie als Instrument für leistbares Wohnen. Fakt ist: Im April hat der Landtag auf Vorschlag des Landeshauptmanns eine GIS-Reform beschlossen, die mit Jänner 2023 in Kraft tritt.<BR /><BR />Im Gesetz wird unterschieden, ob sie eine Immobilie in einer Gemeinde mit oder ohne Wohnungsnot befindet. In jenen mit Wohnungsnot muss die Gemeinde auf längerfristig leerstehende Wohnungen mindestens 2,5 bis 3,5 Prozent GIS einheben. Das ist happig, entsprechen 2,5 Prozent bei einem Katasterwert von 300.000 Euro stolzen 7500 Euro.<h3> Gilt auch für Baugründe</h3> Der Super-GIS sind auch Baugründe unterworfen, die seit 3 Jahren nicht verbaut wurden. Im Gegenzug wird in Gemeinden mit Wohnungsnot der Hebesatz auf vermietete Wohnungen um 0,1 Prozent gesenkt.<BR /> Gemeinden ohne Wohnungsnot können hingegen frei entscheiden, ob sie die Erhöhungen anwenden. Der Steuersatz für vermietete Wohnungen wird in diesen Gemeinden um mindestens 0,2 Prozent herabgesetzt.<BR /><BR />Offen ist bis dato aber, welche Gemeinden als von Wohnungsnot betroffen eingestuft werden. Laut Gesetz muss dies innerhalb Juni geschehen – und jetzt liegt in der Tat ein Vorschlag vor. Diesen hat das Land in Zusammenarbeit mit dem Gemeindenverband ausgearbeitet. Er wird am Montag im Rat der Gemeinden und am Dienstag in der Landesregierung behandelt. Der definitive Beschluss dürfte in 10 Tagen nach Rücksprache mit den Wohnungsnot-Gemeinden erfolgen.<h3> Grödner Gemeinden an der Spitze</h3>Kriterium für die Einstufung als Gemeinde mit Wohnungsnot ist der Mietpreis einer bürgerlichen Wohnung in zentraler Lage. Konkret wurde ein landesweiter Mindestmietpreis errechnet, der bei 6,15 Euro pro Quadratmeter liegt. Gemeinden, in denen der Mindestmietpreis um mindestens 20 Prozent höher liegt als im Landesdurchschnitt, sollen als Gemeinden mit Wohnungsnot ausgewiesen werden.<BR /><BR /> In diese Kategorie fallen laut Beschlussvorlage für die Landesregierung 21 Gemeinden. Auf Rang 1 liegt <b>Wolkenstein</b>, wo der Mindestmietpreis für Wohnungen mit 15,5 Euro pro Quadratmeter fast 3 Mal so hoch ist, wie im Landesschnitt. Es folgen die 2 anderen Grödner Gemeinden <b>St. Ulrich</b> (13,4 Euro) und <b>St. Christina</b> (11,4 Euro). Auf Rang 4 platziert sich <b>Bozen</b> mit 11,3 Euro, gefolgt von <b>Abtei</b> (11,1 Euro) und <b>Corvara</b> (10,2 Euro). Die weiteren Gemeinden sind <b>Leifers</b> (9,8 Euro), <b>Brixen</b> (9,7 Euro), <b>Enneberg</b> (9,4 Euro), <b>Meran</b> (9,0 Euro), <b>Terlan</b> (8,7 Euro), <b>Eppan</b> (8,2 Euro), <b>Auer</b> (8,0 Euro) <b>Schenna</b> (8,0 Euro), <b>Sterzing</b> (8,0 Euro), <b>Lana</b> (8,0 Euro), <b>Sexten</b> (7,9 Euro), <b>Kaltern</b> (7,9 Euro), <b>Vahrn</b> (7,8 Euro), <b>Marling</b> (7,7 Euro) und <b>Tirol</b> mit 7,4 Euro pro Quadratmeter im Monat.<BR /><BR /> Um Haaresbreite nicht unter jene Gemeinden, welche Super-GIS eintreiben müssen, fallen Klausen und Toblach mit je 7,3 Euro. Auch Bruneck liegt mit 7 Euro nicht in dieser Kategorie. <BR />