2 Kollektivverträge für den Dreijahreszeitraum 2022-2024 wurden kürzlich unterzeichnet. Beide Verträge werden am 9. März im Amtsblatt der Region veröffentlicht und treten damit in Kraft.<h3> Der neue Landeskollektivvertrag für das Lehrpersonal</h3>Der erste Teilvertrag betrifft die Landesberufszulage, die Leistungsprämie des Lehrpersonals und die Aufgabenzulage, die das zum Land oder zu Körperschaften des Landes abgeordnete Lehrpersonal erhält, sowie jenes, das der Schulverwaltung oder der pädagogischen Abteilung zur Verfügung gestellt wurde.<h3> Landesberufszulage ab 2022</h3>Die Landesberufszulage ist ein neues Lohnelement, das mit Wirkung ab 1. Jänner 2022 auf Landesebene eingeführt und an alle Lehrpersonen ausbezahlt wird. Sie lehnt sich an die Lehrberufszulage an, die der Staat und das Land dem jeweiligen Lehrpersonal auszahlen. <BR /><BR />Einen Teil der neuen Landesberufszulage bildet die bisherige persönliche Zusatzvergütung in Höhe von monatlich 49,60 Euro. Im Jahr 2022 beträgt die neue Zulage monatlich 189,75 Euro oder jährlich 2277,60 Euro. Ab 1. Jänner 2023 beträgt die Landesberufszulage monatlich 162,00 Euro oder 1944 Euro pro Jahr. Es handelt sich hierbei immer um Bruttobeträge.<BR /><BR />„Die Gewährung der Landesberufszulage stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Anpassung der Gehälter des Lehrpersonals der Schulen staatlicher Art an jene des Lehrpersonals des Landes dar. Dafür hat die Landesregierung 24,5 Millionen Euro für das Jahr 2022 und je 20 Millionen Euro für die Jahre 2023 und 2024 zur Verfügung gestellt, also insgesamt 64,5 Millionen Euro“, so die zuständigen Landesräte Philipp Achammer, Giuliano Vettorato und Daniel Alfreider.<h3> Neues bei den Leistungsprämien</h3>Mit dem Teilvertrag wird auch die Gewährung der Leistungsprämien an das Lehrpersonal teilweise neu definiert: Die beiden bisher bestehenden Fonds für die Leistungsprämien, nämlich der allgemeine Topf in Höhe von 4,7 Millionen Euro und der Fonds für die Förderung des Englischunterrichts an den Grundschulen in Höhe von weiteren 200.000 Euro, werden zu einem gemeinsamen Fonds zusammengefasst. <BR /><BR />Dieser wird dann aufgrund von Kriterien, die in dezentralen Kollektivvertragsverhandlungen auf Ebene der 3 Bildungsdirektionen ausgehandelt werden, zwischen den Sprachgruppen und den einzelnen Schulen aufgeteilt.<BR /><BR />Schließlich schafft der Vertrag die Höchstgrenze der Aufgabenzulage von derzeit 4500 Euro ab, welche das abgeordnete oder zur Verfügung gestellte Lehrpersonal erhält, und legt Kriterien für die Festlegung der Aufgabenzulage fest.<h3> Der neue Kollektivvertrages für die Schulführungskräfte</h3>Der ebenfalls endgültig unterzeichnete Landeskollektivvertrag für die Schulführungskräfte und für die Inspektoren der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols für den Dreijahreszeitraum 2022-2024 regelt die Änderung des Führungsauftrages, die sogenannte „Quote 2“ der Zweisprachigkeitszulage und die Einstufung der neuen Schulführungskräfte.<BR /><BR />In Anlehnung an die gesamtstaatliche Regelung können laut dem neuen Vertrag auch jene Schulführungskräfte eine Änderung ihres Führungsauftrages beantragen, die ihre Probezeit als Schulführungskraft noch nicht bestanden haben.