Der zweite Teilvertrag für die Erneuerung des Landeskollektivvertrages für das Lehrpersonal und die Erzieher und Erzieherinnen der Grund-, Mittel- und Oberschulen für den Dreijahreszeitraum 2022 bis 2024 ist unterzeichnet. Morgen (28. Dezember) wird der Vertrag im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Die Gehaltserhöhungen und der Inflationsausgleich werden im Februar des kommenden Jahres ausbezahlt, nachdem im Jänner der Steuerausgleich 2023 vorgenommen wird.
„Damit bekommen nun auch die Lehrpersonen der Schulen staatlicher Art die inflationsbedingten Ausgleichs- und Akontozahlungen sowie die Lohnerhöhungen analog zu den Kolleginnen und Kollegen im Landesdienst, welche diese mit dem bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (Bükv) erhalten hatten“, unterstreicht der für das Personal zuständige Generaldirektor Alexander Steiner.
Im November hatte die Landesregierung auf Antrag der drei Bildungslandesräte Philipp Achammer, Giuliano Vettorato und Daniel Alfreider dem zweiten Teilvertrag zugestimmt und auch die entsprechenden Mehrausgaben aus dem Landeshaushalt 2023 ermächtigt, nachdem der Vertrag anfangs Oktober vorunterzeichnet worden war. In der Folge hatten das Bildungsministerium und am vergangenen 22. Dezember auch der Rechnungshof grünes Licht geben. Noch am selben Tag, dem 22. Dezember, haben die Landesagentur für die Gewerkschaftsbeziehungen und die Gewerkschaften das Regelwerk unterzeichnet. Mit der morgigen Veröffentlichung im Amtsblatt der Region tritt der Teilvertrag in Kraft.