Hier die Neuerungen Punkt für Punkt im Überblick. von Barbara Varesco<h3> Förderung: Sozialbindung steigt wieder auf 20 Jahre</h3>Die Wohnbauförderung wird stark vereinfacht. „Damit fallen Kontrollen, die das Kraut nicht fett machen, weg, der Bürger wird entlastet, die Verwaltung schneller“, sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher. Aber: 2016 auf 10 Jahre gesenkt, klettert die Sozialbindung wieder auf 20 Jahre. Laut Sozialbindung darf in der Wohnung nur der Nutznießer des Beitrages samt Familie leben. Sie ist also strenger als eine Konventionierung (Job oder Wohnsitz in Südtirol). Letztere bleibt aber ebenfalls aufrecht.<h3> Betriebe: Mitarbeiter in aufgelassene Hotels</h3> Eigentlich wurden bei der Erweiterung von Hotels schon Mitarbeiterunterkünfte in die Kubatur eingerechnet. „Aber nur teilweise umgesetzt“, sagt Landesrat Peter Brunner. Alle Betriebe sollen die Möglichkeit erhalten, Wohnraum für Angestellte zu schaffen, ohne ihn Einheimischen abzuzwacken. Derzeit können in Hotels im Grün bis 25 Betten in Wohnungen umgewandelt werden – künftig bis 40 Betten. Auch in Gewerbezonen will man Mitarbeiterunterkünfte zulassen.<h3> Energiebonus: Erweitern bis 1500 m³, Wintergarten</h3> Auch im landwirtschaftlichen Grün wird es den Energiebonus von 200 Kubikmetern geben. Zur Gleichbehandlung mit geschlossenen Höfen, für die der Bonus nicht gilt, darf das Gebäude höchstens auf 1500 Kubikmeter erweitert werden. Mit derselben Verordnung werden Wintergärten mit mindestens 9 und maximal 30 Quadratmetern wieder zugelassen. „Mit geringem finanziellen Aufwand gelingt damit mehr Wohnraum für Einheimische“, so Landesrat Peter Brunner.<h3> Gesetz „Salva Casa“: Land übernimmt Salvinis Lockerungen</h3> Südtirol wird die Lockerungen des „Salva Casa“-Gesetzes im Omnibus weitgehend übernehmen. Damit wird laut Landesrat Peter Brunner die Wiedergewinnung von Dachböden leichter möglich. Für Markisen braucht es keine Genehmigung. Zudem geht es um Bautoleranzen: Wer 60 Quadratmeter gebaut hat, darf z.B. um 6 Prozent vom Projekt abweichen. Die Mindest-Raumhöhe wird bei 2,4 Metern angesetzt; in Bozen liegt sie derzeit z.B. bei 2,6 m.<h3> Tourismus: Kurzzeitvermieter zur Kasse bitten</h3>Wer kurzfristig an Touristen vermietet, wird mindestens gleich viel GIS zahlen wie jene, die Wohnungen langfristig an Ansässige vergeben. Zudem wird die traditionelle Tätigkeit als Privatzimmervermieter vom „Wildwuchs auf Airbnb“ getrennt, indem Handelskammereintrag und Ausbildung zur Vorschrift werden. Ihr Versprechen, die GIS für Langzeitvermietung deutlich zu senken, löst die Politik nicht ein. Man sei sich mit den Gemeinden nicht einig.<h3> Wohnen mit Preisbindung: Wohnen um 3500 Euro/m²: Wobi mahlt zuerst</h3> Wohnen um 3200 bis 3500 Euro pro Quadratmeter: Das versprechen sich Land und Gemeinden vom Wohnen mit Preisbindung. Funktionieren soll es, indem die Gemeinde auf die Zahlung des urbanistischen Mehrwerts verzichtet. Aber nicht zum Nulltarif, denn diesen Nachlass muss der Bauherr an die Käufer der Wohnungen weitergeben. Gebaut werden statt Reihenhäusern größere, kompakte Anlagen, was die Kosten ebenfalls senkt. Die Wohnungen können gekauft und – falls sich zu wenig Interessenten finden – gemietet werden. In 21 Gemeinden mit Wohnungsnot erhält das Wobi ein Vorkaufsrecht und dürfte sich sehr vieles wegschnappen. Vermieten darf das Wobi die Wohnungen nicht zum sozialen, sondern zum höheren Landesmietzins.<h3> Zinslose Darlehen bis 200.000 Euro</h3>will das Land mit dem Sammelgesetz vom November bei der Wohnbauförderung wieder einführen. Derzeit laufen laut Landesrat Peter Brunner noch Gespräche mit den Banken, welche die Darlehen bereitstellen sollen, während das Land die Zinsen übernimmt. Zu klären sei z.B., ob es dazu doppelte Verträge braucht.