Möglich geworden ist die „geteilte Verwaltung“ durch eine staatliche gesetzliche Regelung aus dem Jahr 2017. In Südtirol ist man allerdings mit Verzögerung auf diesen Zug aufgesprungen: Erst seit 2023 wurde in ersten Arbeitsgruppen an den Grundlagen für die Anwendung gearbeitet sowie unterschiedliche Fortbildungen und mehrere Austauschtreffen organisiert. Forciert wurde die Arbeit mit dem Amtsantritt von Landesrätin Rosmarie Pamer 2024. Pamer intensivierte zunächst die Netzwerktreffen und ließ dann Richtlinien zur Umsetzung erarbeiten, damit beide Seiten nicht nur einen praktischen Leitfaden, sondern auch „Sicherheit in der Anwendung dieser Instrumente“ bekommen. <BR /><BR />Im Wesentlichen waren diese Richtlinien bereits im vergangenen November festgelegt worden, in den vergangenen Monaten erfolgte der Feinschliff. Gestern hat die Landesregierung ihr Okay gegeben. Im Anschluss präsentierte Pamer in einer Pressekonferenz den Beschluss.<BR />Die Direktorin der Abteilung Soziales, Michela Trentini, erinnerte daran, dass zu den wichtigen Neuerungen zähle, dass ein Projekt beziehungsweise das entsprechende Verwaltungsverfahren damit auch von Körperschaften des Dritten Sektors und nicht mehr zwingend von der Verwaltung selbst gestartet werden könne. <BR /><BR />Als oberstes Kriterium, wann eine solche Mitplanung und Mitgestaltung als Instrument in Frage kommt, gilt der „ausgeprägte soziale Wert“. Ist dieser gegeben und kann begründet werden, steht der Weg frei. Zu den Südtiroler „Pionieren“ gehört dabei die Gemeinde Bozen, die bereits sechs Projekte gestartet hat. Beispiele erläuterte gestern Paola Santoro, Direktorin der Abteilung für territoriale Dienste der Gemeinde Bozen, nämlich jene zur Stärkung des Gemeinwesens in den Stadtvierteln Kaiserau und Pfarrhof. <BR /><BR />Für die Verwalter, so Santoro, war dies eine große Umstellung, ja geradezu ein Paradigmenwechsel. War man bislang gewohnt, für ein Anliegen alleine eine Lösung zu erarbeiten und den dann entwickelten Dienst auszuschreiben, läuft der Weg nun ganz anders. „Zuerst geht es ums Hinhören“, so Santoro, weswegen sich neben Organisationen des Dritten Sektors auch Bürgerinnen in die Arbeitstische einbringen konnten. „Mitgestaltung erfordert Flexibilität, um Lösungen zu finden“, fasste Santoro die bisherigen Erfahrungen zusammen.<BR /><BR />Landesrätin Pamer ist überzeugt: „Mitplanung und Mitgestaltung sind geeignete Wege für die Planung, Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen zum Wohle der Gemeinschaft.“