Wenn nicht freiwillig, wollen sie nachhelfen. Freiheitlichen-Chef Pius Leitner hat bereits angekündigt, dass er als Präsident der Wahlbestätigungskommission des Landtags den Fall Steger neu aufrollen will. Südtirol Online hat nachgefragt.Südtirol Online: Wann tagt die Wahlbestätigungskommission das nächste Mal, um über die Wählbarkeit Dieter Stegers zu befinden? Pius Leitner: In Kürze. Wir müssen nämlich auch die Wählbarkeit von Roberto Bizzo (Nachfolger von PD-Abgeordneten Barbara Repetto, A. d. R.) überprüfen. Er hat fünf Tage Zeit, seine Unterlagen einzureichen. Das heißt, in spätestens zehn Tagen wird sich die Wahlbestätigungskommission treffen. Dann soll auch die Wählbarkeit von Landtagspräsident Steger neu bewertet werden. STOL: Was erwarten Sie sich? Leitner: Ich will nichts vorwegnehmen. Die Entscheidung trifft die Kommission. Ich persönlich bin überzeugt, dass es keine Unterschiede zwischen dem Fall Steger und dem Fall Repetto gibt. Dieter Steger wurde seinerzeit vor allem deshalb für wählbar erklärt, weil Repetto ein Gerichtsurteil zu ihren Gunsten gehabt hatte. Daran hat man sich auch im Fall Steger aufgehängt. Das Kassationsgericht hat Frau Repetto für nicht wählbar erklärt. Damit ist auch der Fall Steger neu zu bewerten, was wir in der Wahlbestätigungskommission auch tun werden. Gleichzeitig überlegen wir uns, welche Schritte parallel unternommen werden könnten.STOL: Zum Beispiel? Leitner: Ein zusätzliches Gutachten über die Wählbarkeit Stegers. Ich möchte auf jeden Fall den institutionellen Weg gehen. Was dabei herauskommt, werden wir sehen. Es heißt im Moment noch abwarten. STOL: Sie sind überzeugt, dass im Fall Steger das Urteil von Barbara Repetto wiederholt wird. Leitner: Ich kann mir schwer vorstellen, dass in einem Rechtsstaat in zwei gleichen Fällen unterschiedliche Urteile gefällt werden. Dann müsste man beginnen ernsthaft am Rechtsstaat zu zweifeln. STOL: Steger hat bereits angekündigt, dass er nicht freiwillig zurücktreten wird. Leitner: Das ist seine persönliche Entscheidung. Ich habe ihm den Rücktritt nahe gelegt. Er ist immerhin Landtagspräsident und damit oberster Hüter der Gesetze in der gesetzgebenden Institution. Es stimmt, wenn er sagt, dass im Fall Repetto das Urteil nur zwischen zwei Personen stattgefunden hat und zwar zwischen Roberto Bizzo und Barbara Repetto. Nur: Er hat sich als Verwaltungsratsmitglied der Bozner Messe in der identischen Situation befunden. Das kann so nicht stehen gelassen werden. STOL: Der institutionelle Weg sieht vor, dass sich zunächst die Wahlbestätigungskommission und anschließend der Landtag mit dem Fall Steger befassen. Nehmen wir an, Steger wird vom Landtag erneut für wählbar erklärt. Leitner: Dann bleibt - gleich wie im Fall Repetto - für jeden Bürger die Möglichkeit beim ordentlichen Gericht Klage einzureichen. STOL: Auch jeder Abgeordnete könnte diesen Schritt vor das Gericht tun. Werden Sie in einem solchen Fall gerichtlich vorgehen und eine Klage einreichen? Leitner: Ich habe noch nie einen Kollegen angezeigt. Ich finde es nicht richtig, wenn sich Abgeordnete gegenseitig anzeigen. Das ist meiner Meinung nach der falsche Weg. Wir befinden in uns in einer Demokratie, in der bestimmte Spielregeln gelten - für alle gelten sollten. Es wird sich zeigen, wie die Wahlbestätigungskommission und der Landtag entscheiden. Sollten die Spielregeln nicht eingehalten werden, dann trägt jeder Abgeordnete persönlich Verantwortung für seine Entscheidung. Interview: Johanna Gasser ___________________________________________________________________________________________________________________________Die derzeitige Wahlbestätigungskommission Die derzeitige Wahlbestätigungskommission setzt sich wie folgt zusammen: Präsident Pius Leitner (Freiheitliche); stellvertretende Vorsitzende Veronika Stirner (SVP); Schriftführer Riccardo Dello Sbarba (Grüne); weitere Mitglieder: Arnold Schuler, Elmar Pichler Rolle, Seppl Lamprecht (alle SVP) und Mauro Minniti (Pdl) Die Aufgaben/Zusammensetzung der Wahlbestätigungskommission Der Landtag ist befugt und dazu berufen, selbst darüber zu befinden, ob die gewählten Abgeordneten alle Voraussetzungen für die Zulassung zum Amt und für dessen Ausübung erfüllen. Der Landtag bedient sich dazu eines Ermittlungsorgans, das als Wahlbestätigungskommission bezeichnet wird. Diese wird vom Landtagspräsidenten ernannt. Die Zusammensetzung der Kommission muss der Stärke der Sprachgruppen, wie diese im Landtag vertreten sind, und, nach Möglichkeit, auch jener der Fraktionen entsprechen. Die Kommissionsmitglieder dürfen weder ihre Ernennung ablehnen noch von ihrem Amt zurücktreten noch sich ersetzen lassen. (…)Die Wahlbestätigungskommission überprüft die Erklärungen, die jeder/jede neugewählte Abgeordnete über die von ihm/ihr in öffentlichen oder privaten Körperschaften bekleideten Ämter und Stellen und übernommenen Aufträge sowie über die ausgeübten Unternehmer- oder beruflichen Tätigkeiten und Funktionen, welche einen Nichtwählbarkeits- oder Unvereinbarkeitsgrund darstellen könnten, abgeben muss, fordert im Zusammenhang mit den angeordneten Überprüfungen und Untersuchungen Unterlagen an, nimmt diese entgegen und hört, falls sie es für zweckmäßig oder notwendig erachtet, die betroffenen Abgeordneten an.