Die Verabschiedung des Gesetzes ist damit praktisch sicher. Das entsprechende Dekret verfällt in einer Woche und muss jetzt in ein Gesetz umgewandelt werden. Der Senat hatte dem umstrittenen Gesetzentwurf, der u.a. vorsieht, dass die Wasserversorgung und der Mülldienst künftig EU-weit ausgeschrieben werden muss, bereits zugestimmt. Ab dem 31. Dezember 2010 müssten jene öffenltichen Dienste, die nicht über einen Wettbewerb vergeben wurden, EU-weit ausgeschrieben werden.Das Gesetz betrifft alle öffentlichen Dienste mit der Ausnahme von Strom, Gas, den regionalen Zugverkehr sowie städtische Apotheken.Kritiker befürchten, dass durch die zu erwartende Privatisierung vieler Dienste die Preise steigen und dass die Infrastrukturen in ländlichen Zonen deutlich schlechter gewährleitet werden. In Städten rechnen sich Investitionen durch die hohe Siedlungsdichte, auf dem Land nicht, da auch entlegene Ortschaften ud Häuser versorgt werden müssen. Dies sei für profitorientierte Unternehmen nicht rentabel. Deshalb sei eine Privatisierung z.B. der Wasserversorgung abzulehnen, betonen die Kritiker.Land verabschiedet eigenes Gesetz„Das Land hat für die öffentlichen Dienste bereits ein eigenes Gesetz, das wir mit dem Finanzgesetz 2010 abändern werden, um der staatlichen Regelung zu entgehen“, betonte Durnwalder am Montag, der dafür ist, dass die Dienste weiterhin von der öffentlichen Hand, und nicht von profitorientierten Privaten geführt werden.Neu im Landesgesetz ist, dass bei gemischten Gesellschaften, die die öffentlichen Dienste gewährleisten, die öffentliche Hand künftig 60 Prozent halten muss, wärend Private maximal 40 Prozent der Anteile bekommen. „Wir tun gut daran, jetzt die Voraussetzungen zu schaffen, um keine Überraschungen zu erleben“, unterstrich der Landeshauptmann.Er sehe bei der Führung der öffentlichen Grundversorgung vier verschiedene Möglichkeiten. „Entweder sie wird von einer öffentlichen Körperschaft, oder von einer In-House-Gesellschaft innerhalb einer öffentlichen Körperschaft, von Privaten, die sich an einem öffentlichen Wettbewerb beteiligt haben, oder von einer gemischten Gesellschaft zwischen öffentlicher Hand, die 60 Prozent der Anteile hält, und von Privaten, gewährleistet.“stol