Die Landesregierung ist in Abstimmung mit den anderen Regionen und mit der Regierung in Rom, um aufgrund der stabilen Situation in den Krankenhäusern schrittweise weitere Lockerungen auf den Weg bringen zu können.
Dienstag, 15. März 2022
Konsum von Speisen und Getränken in Sälen wieder erlaubt
Nachdem die Regierung in Rom einige Anpassungen der Anti-Covid-Regeln vorgenommen hat, hat die Südtiroler Landesregierung am Dienstag die Anlage A an diese und bereits geltende Bestimmungen angepasst. Dabei kommt es zu einigen weiteren Lockerungen.
Das Popcorn im Kino ist wieder erlaubt. - Foto: © shutterstock
Neu ist, dass der Konsum von Speisen und Getränken in Theater-, Konzert- und Kinosälen, in Unterhaltungslokalen sowie in ähnlichen Lokalen und in Orten, wo sportliche Veranstaltungen oder Liveaufführungen stattfinden, erlaubt ist.
Die Landesregierung ist in Abstimmung mit den anderen Regionen und mit der Regierung in Rom, um aufgrund der stabilen Situation in den Krankenhäusern schrittweise weitere Lockerungen auf den Weg bringen zu können.
Die Landesregierung ist in Abstimmung mit den anderen Regionen und mit der Regierung in Rom, um aufgrund der stabilen Situation in den Krankenhäusern schrittweise weitere Lockerungen auf den Weg bringen zu können.
stol/lpa
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