Am Donnerstag hat die Kommission die nötige Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut gutgeheißen, nun steht noch das Einverständnis des Ministerrats aus. "Ein erster wichtiger Schritt ist allerdings gesetzt", so Landeshauptmann Luis Durnwalder.Stimmt auch der Ministerrat der Bestimmung zu, dann ist es künftig das Land, das die Voraussetzungen, die Zielgruppe, die Höhe sowie die Dauer von Arbeitslosen-, Mobilitätsgeld und Lohnausgleich festlegen kann. "Klar ist, dass die Kosten, die eventuell über die vom Staat vorgesehenen Leistungen hinausgehen, dann auch von uns getragen werden müssen", betont der Landeshauptmann. Durch die Übernahme der Sozialmaßnahmen durch das Land erfahre die Autonomie allerdings einen Ausbau, vergleichbar mit der Übernahme der Arbeitsämter oder der Staatsstraßen. "Ein Ja des Ministerrats wäre damit ein Beleg dafür, dass das Konzept der dynamischen Autonomie nicht vom Tisch ist", so der Landeshauptmann.In Zeiten der Krise und der schrumpfenden öffentlichen Haushalte sei der Spielraum für zusätzliche Maßnahmen zwar begrenzt.Man könne aber an eine Zusammenlegung verschiedener Unterstützungen von Land, Region und Staat denken. "Zudem wäre die Übertragung der Sozialmaßnahmen im Bereich Arbeit ein wichtiger Schritt in Richtung 'Landes-INPS', also eines landeseigenen Fürsorgeinstituts, auch wenn der ganze Rentenbereich von dieser Übertragung ausgenommen ist", so Durnwalder.