<BR />Konkret ist laut Achammer die Situation folgende: Lehrkräfte haben gegenüber ihren Schülern eine Aufsichtspflicht – und die besteht völlig unabhängig davon, ob die Schüler im Klassenraum, in der Sporthalle, dem Schulhof oder bei einem Ausflug sind. <BR /><BR />„Passiert bei einer normal gewährten Aufsicht einem oder mehreren Schülern etwas, dann verteidigt das Land die jeweilige Lehrperson bei eventuellen zivilrechtlichen Klagen und zahlt auch, sollte das vom Gericht im Urteil festgelegt werden“, stellt Achammer klar. „Keine Lehrkraft, die ihrer normalen Aufsichtspflicht nachgekommen ist, muss in irgendeiner Weise mit dem Privatvermögen haften“, betont der Landesrat. <BR /><BR />Oder anders ausgedrückt: Lehrpersonen sind von der Haftung befreit, wenn sie nachweisen können, dass sie den Schaden nicht verhindern konnten, weil das Ereignis etwa unvorhersehbar und plötzlich eingetreten ist. Ein fiktives Beispiel: Ein Schüler stolpert auf einer Treppe und schlägt sich einen Zahn aus. Einen solchen Sturz kann auch eine anwesende Lehrkraft nicht verhindern. <BR /><BR />In so einem Fall übernimmt also das Land anstelle der Lehrpersonen die privatrechtliche Haftung, wenn etwa Eltern oder andere Geschädigte eine Schadenersatzklage einbringen.<BR /><BR />Wird das Land zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt, kann der Rechnungshof die Lehrperson – wie alle anderen öffentlich Bediensteten – in Regress nehmen, „aber nur, wenn sie den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat“, sagt Achammer. Dazu müsste, so Achammer, eine Lehrkraft aber schon ein gravierendes Fehlverhalten an den Tag legen. <BR /><BR />Ein fiktives Beispiel: Bei einem Ausflug bleibt die Klasse unbeaufsichtigt. Passiert jetzt etwas, könnte grobe Fahrlässigkeit angeführt werden. Aber selbst dann, so beruhigt Landesrat Philipp Achammer, „sind zusätzlich viele Lehrpersonen über ihre Gewerkschaft gegen grobe Fahrlässigkeit versichert. Bei der SSG (ASGB) beispielsweise bis zu einer Schadenshöhe von drei Millionen Euro“. <BR /><BR />Im Übrigen, so Landesrat Achammer, hat das Land auch eine Unfallversicherung zugunsten aller Kinder der Kindergärten und der Schüler aller Schulstufen und Grade abgeschlossen, für die entsprechende Polizze zahlt das Land jedes Jahr rund eine halbe Million Euro.