Personallandesrätin Magdalena Amhof erinnert daran, dass bislang noch keine grundsätzliche Einigung der Gewerkschaften über die Aufteilung der Geldmittel gefunden wurde. Aus diesem Grund werden entsprechende Gehaltsänderungen nicht rückwirkend ab Jahresbeginn wirksam, sondern ab dem Zeitpunkt der Einigung.<h3> „Eine Einigung gab es bis zum Stichtag dennoch nicht“</h3>Die Landesregierung hatte bereits im August 2025 eine Absichtserklärung genehmigt und damit die Bereitstellung von 110 Millionen Euro für Gehaltsverhandlungen im Bildungsbereich festgelegt. Ebenso wurde eine rückwirkende Auszahlung der Geldmittel ab 1. Jänner 2026 an eine Einigung innerhalb 31. März 2026 geknüpft.<h3> „Wir haben der rückwirkenden Auszahlung zugestimmt“</h3>„Die Gehaltstabellen als Grundlage für vergleichende Berechnungen wurden den Gewerkschaften am 7. Februar zugeschickt. Eine Einigung gab es bis zum Stichtag dennoch nicht. Zumindest bei der Reallohnerhöhung von durchschnittlich 400 Euro pro Kopf im Monat hatte sich jedoch abgezeichnet, dass man sich aufeinander zubewegen werde. Wir haben somit der rückwirkenden Auszahlung zugestimmt“, erläutert Amhof.<h3> „Tragfähiger Vorschlag seitens der Gewerkschaften zeitnahe wohl nicht zu erwarten“</h3>Anders verhalte es sich bei den Verhandlungen zur Annäherung der Gehälter. „Die letzten Aussprachen haben gezeigt, dass ein tragfähiger Vorschlag seitens der Gewerkschaften zeitnahe wohl nicht zu erwarten ist – die Positionen sind sehr unterschiedlich“, sagt die Landesrätin. Man wolle die Geldmittel somit nicht auf unbegrenzte Zeit blockieren.