Der Antrag, in dem de facto behauptet wird, dass ein Ministergericht und nicht die Mailänder Justizbehörden über den Fall zu entscheiden haben, wurde im Senat mit 151 Stimmen gegen 129 Stimmen durchgesetzt.Einem ähnlichen Antrag hatte die Abgeordnetenkammer bereits im vergangenen April zugestimmt. Die am 3. Oktober geplante Wiederaufnahme des Schnellverfahrens gegen Berlusconi in Mailand wird jedoch damit nicht verhindert.Das Verfassungsgericht hatte im Juli beschlossen, den Antrag der Abgeordnetenkammer anzunehmen, der die Zuständigkeit der Mailänder Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen im Sexskandal gegen Berlusconi bestreitet.Die Verfassungsrichter urteilten, dass sie für den Fall zuständig sind, sie wollen aber erst in einigen Monaten bekanntgeben, ob der sogenannte „Ruby-Prozess“ weiterhin vor einem Schwurgericht in Mailand verhandelt werden, oder es vor einem speziellen Ministergericht stattfinden soll, wie es Berlusconi fordert.Seit dem 6. April muss sich Berlusconi wegen Amtsmissbrauchs und Sex mit der damals minderjährigen Marokkanerin Ruby in einem Schnellverfahren verantworten. Der 74 Jahre alte Premier wird des Amtsmissbrauchs beschuldigt, weil er in der Nacht des 27. Mai 2010 persönlich bei einem hochrangigen Funktionär bei der Mailänder Polizei angerufen hatte, um die damals 17-jährige Prostituierte Ruby aus dem Polizeigewahrsam freizubekommen. Berlusconi soll erklärt haben, die junge Frau sei eine Verwandte des ägyptischen Präsidenten Hosni Mubarak.Der Regierungschef soll mit der minderjährigen Marokkanerin Geschlechtsverkehr gehabt haben, was bis zu drei Jahre Haft nach sich ziehen kann.Der Einspruch von Berlusconi und seinen Verteidigern gegen die Zuständigkeit des Mailänder Gerichts könnte dazu führen, dass der Prozess neu aufgerollt werden muss. Auch alle belastenden Ermittlungsergebnisse der Mailänder Staatsanwälte gegen den Premier wären im Falle einer Ablehnung des Mailänder Gerichts ungültig. apa