Die Rechtsanwälte des Premiers hatten die Zuständigkeit des Mailänder Gerichts im Ruby-Fall bestritten und gefordert, dass das Verfahren vor einem speziellen Ministergericht in Rom stattfinde solle. Die Mailänder Richter erwiderten, die Forderung der Rechtsanwälte Berlusconis sei unannehmbar und urteilten, dass der Prozess in Mailand fortgesetzt werden müsse.Die Mailänder Justiz sei in der Frage des Amtsmissbrauchs gar nicht zuständig, hatten die Rechtsanwälte Berlusconis erklärt. Ein Ministergericht, das den Premierminister für Vergehen beurteile, die er bei der Ausübung seines Amtes begangen habe, müsse für den Fall entscheiden.Seit dem 6. April muss sich Berlusconi wegen Amtsmissbrauch und Sex mit einer minderjährigen Prostituierten in einem Schnellverfahren verantworten. Die nächste Gerichtsverhandlung ist am 18. Juli geplant. Der 74 Jahre alte Premier wird auch des Amtsmissbrauchs beschuldigt, weil er in der Nacht des 27. Mai 2010 persönlich bei einem hochrangigen Funktionär bei der Mailänder Polizei angerufen hatte, um die damals 17-jährige Prostituierte Ruby aus dem Polizeigewahrsam freizubekommen. Erschwert wird die Lage des Regierungschefs wegen des Verdachts, mit der minderjährigen Marokkanerin auch Geschlechtsverkehr gehabt zu haben, was in Italien bis zu drei Jahre Haft nach sich ziehen kann.apa