<a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/italien-bleibt-die-maskenpflicht-bei-der-arbeit" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie STOL bereits am Donnerstag berichtet</a> hat, gibt es in Italien bis Ende Oktober eine „dringende Empfehlung“ eine FFP2-Maske am Arbeitsplatz zu tragen. Zudem wurden in der Vereinbarung zwischen Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden weitere Maßnahmen festgelegt. Hier die Details: <BR /><BR /><BR /><b>FFP2-Masken-Empfehlung am Arbeitsplatz</b><BR />Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz bei privaten Unternehmen ist mit dem heutigen 1. Juli zwar weggefallen, das Tragen einer FFP2-Maske werde aber „dringend empfohlen“, heißt es in der Vereinbarung, die Vertreter von Regierung und Sozialpartnern am Donnerstagabend unterzeichnet haben. <BR /><BR />Insbesondere in Innenräumen, wo sich viele Personen gleichzeitig aufhalten oder der nötige Abstand von einem Meter nicht gewährleistet werden kann, soll weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden. <BR /><BR />Die Vereinbarung zwischen Regierung und Sozialpartnern ist seit dem heutigen 1. Juli in Kraft und gilt vorerst bis zum 31. Oktober. <BR /><BR /><b>Arbeitgeber kann Regeln verschärfen – er muss Masken bereitstellen</b><BR />Wie bereits bisher unterliegt es den Unternehmen selbst, die Corona-Regeln im eigenen Betrieb zu verschärfen. Der Arbeitgeber muss in jedem Fall dafür sorgen, dass FFP2-Masken zur Verfügung stehen, damit alle Arbeitnehmer sie nutzen können.<BR /><BR /><b>Maskenpflicht in bestimmten Fällen</b><BR />In bestimmten Fällen bleibt die Maskenpflicht am Arbeitsplatz aufrecht, insbesondere, wenn es sich um Einrichtungen handelt, in denen Risikogruppen arbeiten. <BR /><BR /><b>Reinigen, Desinfizieren und Lüften von Räumen</b><BR />Der Arbeitgeber muss laut Vereinbarung von Donnerstagabend für die tägliche Reinigung und regelmäßige Desinfektion der Räumlichkeiten, der Arbeitsplätze und der Gemeinschafts- und Freizeitbereiche sorgen. <BR /><BR />Es müsse sichergestellt werden, dass Tastaturen, Touchscreens und Mäuse sowohl in den Büros als auch in den Produktionsabteilungen am Ende der Schicht gereinigt und regelmäßig mit geeigneten Mitteln desinfiziert werden, heißt es in der Vereinbarung. <BR /><BR />In allen Arbeitsumgebungen müssen zudem Maßnahmen ergriffen werden, die einen ständigen Luftaustausch ermöglichen, auch durch kontrollierte mechanische Belüftungssysteme.<BR /><BR /><b>Smart Working soll ausgebaut werden – auch ohne Corona-Notstand</b><BR />Das neue Protokoll legt auch fest, dass Smart Working in Zukunft ausgebaut werden soll, auch wenn der Corona-Notstand vorbei ist. <BR /><BR />So soll es künftig – nachdem ein gesetzlicher Rahmen dafür erarbeitet wird – möglich sein, auf Smart Working zurückzugreifen, ohne dass der Arbeitgeber dafür mit jedem einzelnen Mitarbeiter ein eigenes Abkommen abschließen muss.