Dienstag, 2. Mai 2023

Maskenpflicht: Die neue Verordnung des Landeshauptmanns – Die Details

In den allermeisten Bereichen des alltäglichen Lebens ist die Maskenpflicht weggefallen – doch nicht überall. Landeshauptmann Arno Kompatscher hat am heutigen Dienstag eine neue Verordnung unterzeichnet, mit der die Maskenpflicht vor allem in den Sanitätsstrukturen verlängert wird. Hier lesen Sie die Details.

Die neue Corona-Verordnung gilt ab sofort und bis zum 31. Dezember.

Die neue Corona-Verordnung gilt ab sofort und bis zum 31. Dezember. Gesundheitsminister Orazio Schillaci hatte am 28. April die staatliche Verordnung unterzeichnet (Hier lesen Sie mehr dazu).

Landeshauptmann Arno Kompatscher hat sie am heutigen Dienstag übernommen und an die verschiedenen Eigenschaften der Strukturen der sozialen Pflege im Land adaptiert.

Hier gilt weiterhin die Maskenpflicht

Die Maskenpflicht gilt für die Beschäftigten, die Benutzer und die Besucher in Einrichtungen des Gesundheitswesens, und zwar innerhalb jener Abteilungen, in denen gebrechliche Personen, Senioren und immunosupprimierte Personen untergebracht sind, vor allem solche mit einem hohen Betreuungsbedarf.

Diese Abteilungen werden von den Sanitätsdirektionen der betroffene Gesundheitseinrichtungen definiert.

Ärztlicher Leiter stuft Risikobereiche ein

Die Pflicht, einen Schutz der Atemwege zu tragen, gilt auch in der sozialen Pflege und der Sozialfürsorge, einschließlich der Aufnahmeeinrichtungen und jener der Langzeitpflege, der betreuten Pflegeheime (RSA), der Hospize, der Rehabilitationseinrichtungen, der Wohneinrichtungen für ältere Menschen, einschließlich der Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen, und für Wohneinrichtungen gemäß Artikel 44 des Dekretes des Ministerratspräsidenten vom 12.01.2017, jedoch ausschließlich in den Bereichen und in den Situationen, die vom ärztlichen Leiter der Einrichtung als Risikobereiche eingestuft werden.

In den Bereichen außerhalb der Abteilungen mit Patienten entscheiden die Sanitätsdirektoren über die Maskenpflicht – auch für Personen mit Atemwegserkrankungen; Kinderärzte und Allgemeinmediziner über das Maskentragen in ihren Ambulatorien und Wartesälen.

Diese Personen sind von der Maskenpflicht befreit

Die Befreiung von der Maskenpflicht gilt weiterhin für Kinder unter 6 Jahren, Personen, die aus triftigen gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können.

Franzoni: „Sollten künftig freiwillig Masken weiter tragen“

Der Südtiroler Notfallmediziner plädiert dafür, dass man auch künftig in bestimmten Situation eine Maske trägt: „Wenn wir erkältet sind oder uns nicht ganz fit fühlen, dann sollten wir auch künftig immer freiwillig eine Maske aufsetzen, wenn wir in Kontakt mit älteren oder kranken Personen kommen“, so Franzoni (Hier lesen Sie mehr dazu).

lpa/stol

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