STOL hat bereits vorab berichtet, dass die Maskenpflicht ab 1. Mai fallen wird – mit einigen Ausnahmen:
in Bussen und Zügen im Nah- und Fernverkehr, in Kinos, Theatern sowie bei Veranstaltungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden.
Arbeitsplatz
Und wie schaut es am Arbeitsplatz aus? Es wird empfohlen, „Nase und Mund zu bedecken“, es soll aber keine Verpflichtung mehr geben – es sei denn, sie wird durch eine Betriebsvereinbarung festgelegt.
Schulen
In den Schulklassen soll das Tragen von Masken bis zum Schulende Pflicht bleiben.
Altersheime und Krankenhäuser
Bis zum 15. Juni sind Beschäftigte und Besucher von Gesundheitseinrichtungen und Altersheimen verpflichtet, eine Maske zu tragen.
Dekret soll heute unterschrieben werden
Diese Maßnahmen sind am Donnerstagnachmittag in der Abgeordnetenkammer in Rom so beschlossen worden. Gesundheitsminister Speranza will noch heute das entsprechende Dekret unterzeichnen.