Nach fast zweijährigen Verhandlungen ist der Weg für einen neuen Landeszusatzvertrag der Allgemeinmedizin in Südtirol frei. Die öffentliche Delegation des Landes und des Südtiroler Sanitätsbetriebs hat sich mit den drei Gewerkschaftsorganisationen SNAMI, FIMMG und SMI auf einen gemeinsamen Vertragstext geeinigt. Unterzeichnet wurde der Entwurf am heutigen Dienstag in Bozen.<BR /><BR />Im Mittelpunkt steht die Stärkung der wohnortnahen Gesundheitsversorgung. Dafür stellt die Landesregierung mehr als acht Millionen Euro bereit. Das Geld soll unter anderem dazu beitragen, die Tätigkeit von Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmedizinern in Gemeinschaftshäusern attraktiver zu machen und zusätzliche medizinische Leistungen auszubauen.<h3> Höhere Vergütung in Gemeinschaftshäusern</h3>Vorgesehen ist unter anderem eine höhere Vergütung als im staatlichen Kollektivvertrag für Hausärzte, die in den Gemeinschaftshäusern tätig sind. Damit soll die Rolle der Allgemeinmedizin im neuen Modell der wohnortnahen Gesundheitsversorgung gestärkt werden.<BR />Auch das Angebot an Zusatzleistungen soll ausgeweitet werden. Dazu zählen sogenannte Leistungen von besonderem beruflichem Aufwand, darunter auch diagnostische Tätigkeiten.<BR /><BR />Besonders gefördert werden soll zudem die ärztliche Tätigkeit in peripheren Gebieten. Auch für die Betreuung von Bewohnerinnen und Bewohnern in Seniorenwohnheimen sieht der Vertrag zusätzliche Anreize vor.<h3> Messner: „Wichtiger Schritt“</h3>Gesundheitslandesrat Hubert Messner wertet die Einigung als wichtigen Schritt für die Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in Südtirol. Nach vielen Monaten der Verhandlungen und des Austauschs sei ein gemeinsames Ziel erreicht worden: die medizinische Versorgung näher zu den Menschen zu bringen und die Allgemeinmedizin als zentralen Bestandteil des Gesundheitssystems zu stärken.<BR /><BR />Mit der Unterzeichnung ist das Verfahren allerdings noch nicht abgeschlossen. Der vereinbarte Entwurf wird nun den zuständigen Kontrollorganen zur Überprüfung vorgelegt. Danach muss die Landesregierung den Vertrag endgültig genehmigen.<BR />Wenn alles nach Plan läuft, soll der neue Landeszusatzvertrag bis zum Jahresende in Kraft treten.