Nun liegen die definitiven Tabellen mit den neuen Bezügen für Bürgermeister, Vizebürgermeister und Referenten mitsamt den neuen Höchstgrenzen derselben für jede Gemeinde vor. Die Anpassungen erfolgen für das Trentino und Südtirol in leicht unterschiedlicher Form.<BR /><BR /> <div class="embed-box"><div class="container-wrapper-genially" style="position: relative; min-height: 400px; max-width: 100%;"><img src="https://img.genial.ly/5fd380c29270490f70f47a03/f30fb79b-ab39-43a4-b16e-6acb3b0565c8.jpeg" class="loader-genially" style="position: absolute; top: 0; right: 0; bottom: 0; left: 0; margin-top: auto; margin-right: auto; margin-bottom: auto; margin-left: auto; z-index: 1;width: 80px; height: 80px;"/><div id="69033c2527ae1ab49a18b502" class="genially-embed" style="margin: 0px auto; position: relative; height: auto; width: 100%;"></div></div><script>(function (d) { var js, id = "genially-embed-js", ref = d.getElementsByTagName("script")[0]; if (d.getElementById(id)) { return; } js = d.createElement("script"); js.id = id; js.async = true; js.src = "https://view.genially.com/static/embed/embed.js"; ref.parentNode.insertBefore(js, ref); }(document));</script></div> <BR /><BR /> Kernstück ist die Anpassungen der Bürgermeisterbezüge, die jedoch je nach Größe der Gemeinde sehr unterschiedlich ausfällt und für Südtirol von maximal 20 Prozent Plus für Bürgermeister der Kleinstgemeinden bis hinunter auf 2,25 Prozent (Bozen) reicht. <BR /><BR />Eine bewusste Entscheidung, sagt der „Vater des Entwurfs“ Franz Locher: „Der Bozner Bürgermeister hat derzeit eine Amtsentschädigung von 13.000 Euro brutto, würden wir da 20 Prozent drauflegen, bekäme er mehr als der Landeshauptmann“, erläutert Locher. Beim Bozner Vize (aktuell 10.200 Euro brutto pro Monat) käme analog eine Entschädigung heraus, die über der der Landtagsabgeordneten läge. „Das stünde in keinem Verhältnis“, befindet Locher. <h3> Ein Referent mehr pro Gemeinde</h3>Neu geregelt wird im Gesetzentwurf von Regionalassessor Locher auch die Zahl der Referenten: einer mehr für jede Gemeinde, „um der zunehmenden Komplexität der Verwaltungsarbeit gerecht zu werden“.<BR /><BR />Schon bisher, so erläutert Locher, konnte ein Bürgermeister einen Referenten mehr benennen, wenn er der Meinung war, dies sei nötig. Dann mussten jedoch entweder die Referenten sich die Bezüge so reduzieren, dass die Summe derjenigen entsprach ohne den zusätzlichen Referenten. Oder der Gemeinderat musste mit zwei Drittel Mehrheit zustimmen. „Nun drehen wir die Sache um und legen eine maximale Zahl an Referenten für jede Gemeinde – entsprechend der Einwohnerzahl – fest. Und für jeden Referenten einen fixen Bezug. Die Gemeinde kann, muss aber nicht, die maximale Anzahl ausschöpfen“, erklärt Locher.<BR /><BR /> Mit Gemeinderatsbeschluss könne die Zahl reduziert werden, die Bezüge blieben jedoch gleich. Nach Inkrafttreten des Gesetzes könnten die Gemeinden bereits in der laufenden Amtsperiode davon Gebrauch machen – oder alles beim Alten belassen. <h3> Sitzungsgelder werden angehoben</h3>Ein besonderer Passus regelt wie berichtet zudem die Vergütung der Bozner Gemeinderäte, die bislang Sitzungsgeld für jede Sitzung bekamen. Künftig sollen sie 1200 Euro brutto bekommen. Für alle anderen Gemeinderäte werden die Sitzungsgelder angehoben: in Kleinstgemeinden etwa von rund 33 auf 50 Euro pro Sitzung. <BR /><BR />Eine weitere Neuerung betrifft das Auswahlverfahren bei Stimmengleichheit. Künftig wird in allen Fällen – sowohl bei der Nachbesetzung während der laufenden Amtszeit – der jüngere Kandidat bzw. die jüngere Kandidatin bevorzugt. Nach dem Segen der Regionalregierung geht der Entwurf nun in die I. Gesetzgebungskommission des Regionalrats. Danach noch einmal in die Vertretungen der Gemeinden beider Länder, bevor im Dezember der Regionalrat das letzte Wort hat.<BR /><BR />Geht es nach Südtirols Bürgermeistern ist dies jedoch keineswegs „das letzte Wort“, man erwartet sich in einem zweiten Schritt mehr. „Diskutieren kann man über alles“, kommentiert dies Regionalassessor Franz Locher.