Obwohl der Vertrag noch zum Rechnungshof muss, ist für Landeshauptmann Arno Kompatscher damit klar, dass „im November ausgezahlt wird“ – und zwar rückwirkend zum 1. Jänner 2025.<BR /><BR />Das Tauziehen um den neuen Vertrag, der nach vielen Einmalzahlungen endlich eine Gehaltsanpassung als dauerhaftes Lohnelement für den öffentlichen Dienst mit sich bringt, füllte viele Zeitungsseiten. Er gilt für die Mitarbeitenden von Landesverwaltung inklusive Lehr- und Erziehungspersonal der Musikschulen, Berufsschulen und Kindergärten, Gesundheitsdienst, Gemeinden, Seniorenheimen, Bezirksgemeinschaften, Wohnbauinstitut, Verkehrsamt Bozen und Kurverwaltung Meran.<BR /><BR /> Ausgenommen sind lediglich die Staatslehrer an Grund-, Mittel- und Oberschulen. Für sie wurde ein eigener Vertrag geschnürt, der die zusätzliche Zustimmung des Ministeriums benötigt.<h3> Nachzahlungen bis 395 Euro</h3>Alle anderen erhalten laut dem Landeshauptmann „mit dem Novembergehalt“ eine umfangreiche Nachzahlung aller Monatsraten seit dem 1. Jänner 2025, im Anschluss monatlich, je nach Funktionsebene, zwischen 280 Euro und 395 Euro brutto mehr Lohn. Im Schnitt beträgt die Anpassung 13 Prozent, wobei die Mitarbeiter bis zur 5. Funktionsebene stärker berücksichtigt werden. „Sie können bis zu 15 Prozent erreichen“, so Kompatscher.<BR /><BR />Der Maßnahme waren mehrere Einmalzahlungen zur Berücksichtigung der Inflation vorausgegangen. „Unser Ziel für das heurige Jahr war es, nach der mittlerweile erfolgten Begleichung der beiden Einmalzahlungen die Gehälter dauerhaft anzupassen“, so Landesrätin Magdalena Amhof. Die Absichtserklärung dazu wurde im April unterzeichnet. „Seither wurde intensiv gearbeitet und ich bin sehr zuversichtlich, dass wir auch den letzten Schritt noch vor Ende des Jahres in die Wege leiten können“, so Amhof. <h3> Noch die Rückmeldung abwarten</h3>Bis dahin muss der Vertrag noch die Zustimmung des Rechnungshofs erhalten, der 15 Tage Zeit für die Begutachtung hat. Bei positiver Rückmeldung – von der Kompatscher offensichtlich ausgeht – wird definitiv unterzeichnet und die Auszahlung in die Wege geleitet. <BR /><BR />Der Vertrag übernimmt im normativen Bereich die staatliche Regelung mit bezahltem Sonderurlaub für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt sowie für Athleten der Paralympischen Spiele.