160 Mio. Euro stehen noch heuer für die Inflationsanpassung für 40.000 Angestellte bei Land, Sanitätsbetrieb, Schulen und Seniorenheimen bereit. Dass auch die Mitarbeiter in den Heimen aus diesem Topf bedient werden sollen, überrascht die Gewerkschaften. „So wie die Gemeinden wurden diese bisher immer aus anderen Kapiteln des Landes bedacht“, sagt Ulli Bauhofer (CGIL/AGB).<BR /><BR />Laut Berechnungen von Landesrätin Magdalena Amhof stünde je ein Drittel der 160 Mio. Euro den Angestellten beim Land, Sanitätsbetrieb und Schulen zu. Knapp 10 Prozent würden auf die Seniorenheime entfallen. Jetzt aber soll es doch anders kommen: Statt die Mittel einfach anteilsmäßig zuzuweisen, erschien Amhof gestern zu Sitzungsbeginn mit einem Wunsch der Landesregierung: „Mitarbeiter der unteren Gehaltsstufen sollten mehr bedacht werden, als der Rest“, sagt Hermann Troger, Leiter der Verhandlungsagentur.<h3> 20 Mio. Euro für Geringverdiener</h3>Er spricht von 20 Mio. Euro, die abgezwackt werden sollten, um Mitarbeitern der 1., 2., 3. und vielleicht auch der 4. Funktionsebene mehr zukommen zu lassen. In diese Funktionsebenen fallen u.a. Raumpfleger, Hausmeister, Schulwarte, Hilfsköche, Straßenwärter und Verwaltungshilfen. „Ich teile diesen sozialen Gedanken“, sagt Troger. Die meisten Gewerkschaften tun dies auch. Bis auf jene aus dem Schulbereich, wo alle Lehrer in der 8. Gehaltsebene sind.<BR /><BR />Allemal reichen die 160 Mio. Euro nicht für den gesamten Zeitraum 2022/24. „Wir decken damit sicher 2022 und einen Teil von 2023 ab“, so Troger. Nächste Woche trifft man sich wieder. „Wir müssen schnell sein, damit das Geld noch heuer verwendet wird und nicht Erhausung geht“, sagt Andreas Dorigoni (ASGB). Dazu muss der Vorvertrag bis 26. November unterzeichnet werden. Da ihn noch Prüfstelle und Rechnungshof kontrollieren, wird wohl erst 2025 ausbezahlt.<BR /><BR />Anders als die Politik sprechen die Gewerkschaften von einer Una-Tantum-Nachzahlung. „Damit diese Teil des Grundlohn würden, müsste die Mittel auch für 2025 schon im Haushalt eingetragen sein – und das sind sie nicht“, sagt Ulli Bauhofer.