Der Text beschreibt Femizid als Tötung einer Frau aus Hass, Diskriminierung, Machtanspruch oder Kontrollverhalten – insbesondere, wenn die Tat im Zusammenhang mit der Ablehnung einer Beziehung oder der Einschränkung persönlicher Freiheiten steht. Unmittelbar nach der Abstimmung ertönte im Plenarsaal Applaus.<h3> Senat stimmt geschlossen ab</h3>Senatspräsident Ignazio La Russa äußerte sich erfreut über das Ergebnis des Votums und betonte: „Ich bin äußerst zufrieden mit diesem Ergebnis, das zeigt, dass der Senat bei wichtigen Themen unabhängig von der Parteizugehörigkeit geschlossen abstimmt“. <BR /><BR />Der Gesetzentwurf, der auf eine Initiative der Regierung Meloni zurückgeht und das Ergebnis einer Vermittlung zwischen den Fraktionen in der zuständigen Kommission ist, führt Artikel 577-bis in das Strafgesetzbuch ein. <BR /><BR />Dieser sieht lebenslange Freiheitsstrafe für jene vor, die eine Frau töten, wenn dies aus Hass oder Diskriminierung geschieht oder wenn der Mord darauf abzielt, ihre Rechte, Freiheiten oder Persönlichkeit zu unterdrücken. Zudem enthält der Entwurf Regelungen über den Strafvollzug für verurteilte Frauenmörder sowie Bestimmungen zur Stärkung des Kampfes gegen Gewalt in der Familie.<h3> „Ein bedeutender Schritt“</h3>„Die Billigung dieses Gesetzentwurfs ist ein bedeutender Schritt, da damit endlich die Schwere der Tat von Personen anerkannt wird, die Frauen aus Hass oder Diskriminierung töten. Es ist ein neues und starkes Signal gegen all jene, die Frauen als minderwertige Wesen betrachten“, erklärte die Senatorin der Lega, Giulia Bongiorno, Vorsitzende der Justizkommission des Senats. <BR /><BR />Auch die Mitglieder der oppositionellen Demokratischen Partei (PD) begrüßten das Ergebnis der Abstimmungen. Im Rahmen der Beratungen wurden drei PD-Anträge angenommen, die die Regierung zu Maßnahmen in den Bereichen Vorbeugung, Opferschutz, Bildung und Aufklärung verpflichten. Konkret fordert ein Antrag die Einführung von Bildungsprogrammen zu Gleichstellung und Respekt vor Diversität – inklusive Themen wie Sexualität, Affektivität und reproduktive Gesundheit. Zudem sollen Universitäten, die entsprechende Inhalte anbieten, besser berücksichtigt werden.<BR /><BR />Ein weiterer Antrag fordert die Regierung auf, technische Probleme und Mängel zu beheben, die derzeit die flächendeckende Nutzung elektronischer Fußfesseln - ein wesentliches Schutzinstrument für Opfer - behindern. Der dritte Antrag fordert eine Aufstockung der finanziellen Mittel für den nationalen Plan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, insbesondere für präventive Maßnahmen wie Informationskampagnen, Schulungen und Sensibilisierungsarbeit, auch im Medienbereich.<BR /><BR />Auch die Südtiroler Senatorin Julia Unterberger begrüßte das grüne Licht des Senats für das Gesetz. „Früher wurde im Strafrecht der Verweis auf Frauen dazu benutzt, Strafen zu mildern – etwa im Fall von Ehrenmorden oder Wiedergutmachungsehen. Mit diesem Gesetz wird die Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist, mit der Höchststrafe geahndet: lebenslange Haft. Das ist ein epochaler Schritt - eine kopernikanische Wende im Strafrecht“, kommentierte Unterberger, Vorsitzende der Autonomiegruppe im Senat, Julia Unterberger, im Plenum.