Mittwoch, 26. August 2020

Mietbeitrag nicht mehr unter De-Minimis-Regelung

Die Unterstützung für Genossenschaften in Form von Mietbeiträgen soll heuer nicht zur Erreichung der De-Minimis-Schwelle beitragen: Das hat die Landesregierung am Dienstag beschlossen.

Der Außerordentlicher Mietbeitrag fällt für die Genossenschaften mit sozialem oder innovativem Charakter nicht mehr unter De-Minimis-Regelung. - Foto: © LPA









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