Die Mineralwasservorkommen in Südtirol zählen zum unverfügbaren Vermögen des Landes. Zuständig für die Konzessionsvergabe bleibt weiterhin die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz. Künftig müssen Konzessionäre, die eine Verlängerung anstreben, spätestens zweieinhalb Jahre vor Ablauf ihrer Konzession ihr Interesse bekunden. Erfolgt dies nicht, wird die Konzession automatisch neu ausgeschrieben.<BR /><BR />Der scheidende Konzessionär ist zudem verpflichtet, spätestens eineinhalb Jahre vor Konzessionsende einen Abschlussbericht vorzulegen sowie Interessenten und dem Landesamt für nachhaltige Gewässernutzung Einblick in Betriebsunterlagen und Anlagen zu gewähren. Bis zur endgültigen Vergabe einer neuen Konzession bleibt der bisherige Betreiber weiterhin für den Betrieb verantwortlich und muss sämtliche Gebühren sowie Umweltabgaben zahlen.<BR /><BR />Die Vergabe neuer Konzessionen soll laut Landesrat für Umwelt, Natur und Klimaschutz Peter Brunner klaren Zielvorgaben folgen: „Ziel ist eine umweltschonende Nutzung der Ressource Wasser im Sinne des öffentlichen Interesses, eine Steigerung der Abfüllmenge, eine bessere und weiträumigere Vermarktung der Ressource Mineralwasser und die Bereitstellung von Ausgleichszahlungen für die Gemeinden.“<BR /><BR />Diese Ausgleichszahlungen kommen zusätzlich zu den regulären Konzessionsgebühren hinzu. Sie sollen insbesondere die Umweltqualität in den betroffenen Gemeinden verbessern und eine nachhaltige Entwicklung fördern – dort, wo Quellen, Transportleitungen und Abfüllanlagen das Landschaftsbild und die Lebensqualität beeinflussen.<BR /><BR />Mit der Reform will das Land Südtirol ein Zeichen für einen verantwortungsbewussten Umgang mit der Ressource Wasser setzen und zugleich die Interessen der Bevölkerung in den betroffenen Regionen stärken.