Freitag, 22. Dezember 2017

Ministerrat genehmigt zwei Durchführungsbestimmungen

Nach jahrelanger Vorarbeit in der 6-er und 12-er-Kommission hat der Ministerrat 2 weitere Durchführungsbestimmungen genehmigt. Jene zur Festschreibung der Zweisprachigkeit der Notare und der Landeskompetenz für die sogenannten urbanistischen Standards.

Vor allem in Bezug auf die Gebäudeabstände bestand bisher erhebliche Rechtsunsicherheit. - Foto: © shutterstock









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