Freitag, 22. Dezember 2017
Ministerrat genehmigt zwei Durchführungsbestimmungen
Nach jahrelanger Vorarbeit in der 6-er und 12-er-Kommission hat der Ministerrat 2 weitere Durchführungsbestimmungen genehmigt. Jene zur Festschreibung der Zweisprachigkeit der Notare und der Landeskompetenz für die sogenannten urbanistischen Standards.
Vor allem in Bezug auf die Gebäudeabstände bestand bisher erhebliche Rechtsunsicherheit. - Foto: © shutterstock