Dies hat am Mittwoch nun auch UNO-Chefankläger Serge Brammertz auf einer Pressekonferenz in Den Haag bestätigt. Mladic, der seine Anwälte noch nicht bestellt hat, wird laut Belgrader Medienberichten am Freitag einen vom Tribunal bestellten Verteidiger haben. Dem Angeklagten steht entsprechend den Tribunalsregeln das Recht zu, sich zur Anklage erst 30 Tage nach dem ersten Auftreten vor dem Gericht zu äußern.Der Tribunalssenat, vor welchem sich Mladic zur Anklage äußern soll, besteht aus dem Deutschen Christoph Flügge (63), dem Niederländer Alphons Orie (63) und dem Südafrikaner Bakone Justice Moloto (66). Laut der bisherigen Tribunalspraxis werden diese drei Richter nicht auch Mitglieder des Senats sein, vor welchem der Prozess laufen wird.Der „Congress of North American Bosniaks“, der nach eigenen Angaben 350.000 amerikanische und kanadische Bosniaken vertritt, das „Institute for Genocide Research Canada (IRGC)“ und der „Australian Council of Bosnian Herzegovina Organizations (ACBHO)“ forderten indes am Mittwoch in einer Aussendung, Flügge von dem Mladic-Fall bzw. generell von Fällen im Zusammenhang mit dem Völkermord abzuziehen.Flügge hatte sich 2009 in einem „Spiegel“-Interview gefragt, „ob man eigentlich den Begriff des Völkermords, des Genozids, für die Kennzeichnung solcher Verbrechen wirklich braucht“. Er plädierte seinerzeit dafür, lieber mit dem schlichteren Begriff des „Massenmords“ zu arbeiten, da er manche „rechtlichen Abgrenzungsschwierigkeiten überflüssig machen“ würde. „Der Begriff Völkermord passt streng genommen nur auf den Holocaust.“ Der Hintergrund seiner Überlegungen: Zwar urteilte 2007 der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag, die Massaker an den bosnisch-muslimischen Opfern seien tatsächlich ein Völkermord gewesen. Dennoch muss den Angeklagten eine persönliche Absicht dazu nachgewiesen werden. apa/dpa