Freitag, 1. Februar 2019

Monitoringausschuss für Behindertenrechte

Das Recht auf selbstbestimmtes Wohnen muss von der öffentlichen Verwaltung ausdrücklich anerkannt werden, es muss de-institutionalisiert und mit konkreten Maßnahmen gewährleistet werden, indem man die Gemeinden dabei unterstützt, barrierefreie Wohnungen schafft und ein persönliches Budget sowie eine persönliche Betreuung garantiert. Dies ist die Hauptbotschaft, welche die Mitglieder des Monitoringausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderung am Freitag dem Landeshauptmann und der Landesrätin für Soziales überbracht haben.

Die Sitzung des Ausschusses im Landtag. - Foto: Landtag/Chiarani









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