Grundlage für die Eingabe seien drei Gesetze aus den Jahren 1952 (Legge Scelba), 1975 sowie 1993 (Legge Mancino). "Laut den Gesetzen sind in Italien die Verherrlichung des Faschismus sowie Rassendiskriminierung verboten", so das Leitungsmitglied der Süd-Tiroler Freiheit, Werner Thaler. Jetzt bleibe abzuwarten, mit welchen Maßnahmen die Staatsanwaltschaft auf die Eingabe reagiert.Die Eingabe umfasst insgesamt vier Seiten und beschreibt den faschistischen Inhalt der Kalender, die jedes Jahr auch in Südtirols Tabaktrafiken erhältlich sind.Zudem war einem Mussolini-Kalender eine CD beigelegt, die 16 faschistische Lieder enthielt, von denen jedes einzelne als Propaganda für den Faschismus zu werten sei, so die Partei."Insgesamt sind beide Kalender dadurch gekennzeichnet, dass sie sowohl über das Leben des faschistischen Diktators Benito Mussolini als auch über die faschistische Ideologie und den faschistischen Staat ausschließlich Positives berichten", erklärte Hartmuth Staffler.Ein Umstand, so Leitungsmitglied Werner Thaler, von der Bewegung Süd-Tiroler Freiheit, der so nicht weiterhin hingenommen werden könne.