Die bisherige Verordnung zur Maskenpflicht in den Gesundheitseinrichtungen in Italien läuft nämlich am 30. April aus. <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/maskenpflicht-bleibt-in-krankenhaeusern-hausarztpraxen-und-altersheimen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">STOL hat berichtet.</a><BR /><BR />Kinder unter 6 Jahren und Menschen mit Krankheiten oder Behinderungen, die vom Tragen einer Maske befreit sind, sollen weiterhin von der Maskenpflicht ausgenommen werden.<BR /><BR />Die Maskenpflicht gilt seit dem Jahr 2020.