Donnerstag, 27. April 2023

Nach dem 30. April: Weiter Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen

In Pflegeeinrichtungen, in Krankenhäusern und in Notaufnahmen bleibt die Maskenpflicht auch nach dem 30. April gültig: „Heute unterschreibe ich die Verordnung“, sagt Gesundheitsminister Orazio Schillaci.

In Gesundheitseinrichtungen, wo potenziell kranke oder gebrechliche Menschen zusammenkommen, gilt die Maskenpflicht auch weiterhin. - Foto: © ANSA / STEFANO CAVICCHI / z97

Die bisherige Verordnung zur Maskenpflicht in den Gesundheitseinrichtungen in Italien läuft nämlich am 30. April aus. STOL hat berichtet.

Kinder unter 6 Jahren und Menschen mit Krankheiten oder Behinderungen, die vom Tragen einer Maske befreit sind, sollen weiterhin von der Maskenpflicht ausgenommen werden.

Die Maskenpflicht gilt seit dem Jahr 2020.

stol

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