Die bisherige Verordnung zur Maskenpflicht in den Gesundheitseinrichtungen in Italien läuft nämlich am 30. April aus. STOL hat berichtet.
Kinder unter 6 Jahren und Menschen mit Krankheiten oder Behinderungen, die vom Tragen einer Maske befreit sind, sollen weiterhin von der Maskenpflicht ausgenommen werden.
Die Maskenpflicht gilt seit dem Jahr 2020.
Donnerstag, 27. April 2023
Nach dem 30. April: Weiter Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen
In Pflegeeinrichtungen, in Krankenhäusern und in Notaufnahmen bleibt die Maskenpflicht auch nach dem 30. April gültig: „Heute unterschreibe ich die Verordnung“, sagt Gesundheitsminister Orazio Schillaci.
In Gesundheitseinrichtungen, wo potenziell kranke oder gebrechliche Menschen zusammenkommen, gilt die Maskenpflicht auch weiterhin. - Foto: © ANSA / STEFANO CAVICCHI / z97
stol
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