Die sogenannte Telefonbuch-Obstruktion gehört damit (fast) der Vergangenheit an: Der Opposition ist es allerdings gelungen, in letzter Minute noch ein paar „Rettungsanker“ unterzubringen.So sieht die neue Geschäftsordnung vor, dass Abänderungsanträge zukünftig nicht mehr als vier Seiten umfassen und auch kein beleidigendes Thema zum Inhalt haben dürfen.Angenommen wurde, nach längerer Diskussion, der Kompromissvorschlag - eingereicht von Riccardo Dello Sbarba (Grüne), Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) und Pius Leitner (Freiheitliche): Dieser sieht vor, dass der Landtagspräsident die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Abänderungsantrages dem Plenum überlassen kann oder, auf Verlangen von sieben Abgeordneten, überlassen muss.Außerdem braucht es, sollte ein Antrag abgewiesen werden, eine Begründung. Diesen Passus hatte Maurizio Vezzali (PdL) gefordert.Auch die maximale Redezeit wurde neu geregelt, ebenso sieht die abgeänderte Geschäftsordnung vor, dass in Untersuchungsausschüssen ein Vertreter der Opposition den Vorsitz übernimmt.Die Gesetzesinitiative durch den Rat der Gemeinden wurde ohne längere Debatte genehmigt.Opposition nicht gänzlich zufrieden Ganz zufrieden ist die Opposition mit der Geschäftsordnung dennoch nicht: Wenn auch das Schlimmste abgewendet werden konnte, bleibe das Gesamturteil negativ, erklärte Dello Sbarba.Andreas Pöder von der BürgerUnion meinte, er sehe in den Änderungen keine Verbesserungen für die Arbeiten des Landtages. Die Mehrheit wolle einfach ihren Willen durchsetzen.Auch Eva Klotz (Süd-Tiroler Freiheit) erklärte ihre Gegenstimme. Besonders gefährlich seien die Bestimmungen zur Zulässigkeit von Anträgen und zur Beschränkung der Redezeit, meinte sie.stol