Mit wenigen Ausnahmen übernimmt die Landesregierung die neuen staatlichen Maßnahmen, berichtet Landeshauptmann Arno Kompatscher: „Lediglich einige Bereiche passen wir im Sinne unserer Autonomie und der durch das Neustart-Landesgesetz vom 8. Mai garantierten Möglichkeiten unseren lokalen Gegebenheiten an.“<BR /><BR />Die neue Verordnung (Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 49) tritt – mit Ausnahme der Regelungen in den Oberschulen – ab Montag, 26. Oktober in Kraft und gilt bis 24. November.<BR /><BR /><div class="img-inline inline-file"><hr><a target="_blank" href="https://s3-images.stol.it/pdf/2020/10/543479-dringlichkeitsmassnahme-ordinanza-nr49-24102020-3.pdf"><img class="uk-img-preserve" src="https://s3-images.stol.it/pdf/2020/10/543479-dringlichkeitsmassnahme-ordinanza-nr49-24102020-3.jpg" /></a><br><a target="_blank" href="https://s3-images.stol.it/pdf/2020/10/543479-dringlichkeitsmassnahme-ordinanza-nr49-24102020-3.pdf" title="Dringlichkeitsverordnung Nr.49"><span class="uk-icon" uk-icon="icon: cloud-download;"></span> Dringlichkeitsverordnung Nr.49 <small>(pdf)</small></a><hr></div><BR /><BR /><b>Nächtliche Ausgangssperre</b><BR /><BR />Die allgemeine Ausgangssperre gilt laut Landesverordnung von 23 Uhr bis 5 Uhr. Das Verlassen des Hauses ist in diesem Zeitraum nur mehr aus Arbeits- oder gesundheitlichen Gründen gestattet. Gleichzeitig tritt hierbei eine alte Bekannte wieder auf den Plan: Im Sperrzeitraum muss in jedem Fall eine <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/das-ist-die-neue-eigenerklaerung" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Eigenerklärung</a> mitgeführt werden. <BR /><BR /> <div class="embed-box"><div class="apester-media" data-media-id="5f96b76a2af519c5a38b1722" height="405"></div><script async src="https://static.apester.com/js/sdk/v2.0/apester-javascript-sdk.min.js"></script></div> <BR /><BR />Für einzelne Cluster- Gemeinden oder Zonen werden zeitlich befristet strengere Regeln erlassen.<BR /><BR /><b>Maskenpflicht auch im Freien</b><BR /><BR />Im Allgemeinen gelten in Südtirol ab Montag die staatlichen Regeln der Maskenpflicht. Der Mund-Nasen-Schutz muss also überall getragen werden, sofern man nicht alleine oder ausschließlich mit den Mitgliedern des eigenen Haushaltes unterwegs ist. <BR /><BR /><b>Appell an die Bevölkerung: Kontakte auf das Notwendigste reduzieren</b><BR /><BR />Die Landesregierung gibt außerdem die dringliche Empfehlung ab, unnötige Ortswechsel zu vermeiden und Treffen mit Personen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, auf ein Mindestmaß zu reduzieren.<b><BR /><BR />Bars schließen um 20 Uhr, Restaurants 2 Stunden später <BR /></b><BR />Für die <b>Bars</b> gilt hierzulande – anders als im restlichen Italien – eine Sperrstunde um <b>20 Uhr</b><BR /><BR /><b>Restaurants</b> dürfen bis <b>22 Uhr</b> geöffnet bleiben. <BR /><BR />Allerdings dürfen Speisen und Getränke ab <b>18 Uhr</b> nur mehr auf den zugewiesenen Plätzen verabreicht werden. Im Stehen gilt dann absolutes Konsumverbot, selbiges gilt auch in der Nähe der Restaurationsbetriebe und auf öffentlichen Straßen und Plätzen.<BR /><BR />An einem Tisch dürfen maximal nur noch 4 Personen Platz nehmen, außer wenn es zusammenlebende Personen sind.<BR /><BR />Einkaufzentren müssen am Wochenende, also Samstag und Sonntag, geschlossen bleiben (ausgenommen sind Lebensmittelgeschäfte). An Sonntagen bleiben alle Handelsbetriebe geschlossen, außer Apotheken. <BR /><BR />Spielsäle müssen ganz zusperren.<BR /><BR /><b>Theater und Kinos weiter offen, Vorträge und Konzerte erlaubt<BR /></b><BR />Etwas kulanter ist man hierzulande in Bezug auf die Kultur. Feste, Feiern und Veranstaltungen werden zwar verboten; <b>Kinos, Theater, Konzerte und Vorträge</b> mit zugewiesenen Sitzplätzen sind allerdings weiter <b>erlaubt</b> – immer unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften (und mit maximal 200 Personen) und unter der Voraussetzung des ständigen <b>Tragens einer Maske</b>. Speisen und Getränke dürfen nicht verabreicht werden. <BR /><BR />Versammlungen und Sitzungen müssen künftig in Form von Videokonferenzen abgehalten werden, es sei denn, es besteht keine andere Möglichkeit. In diesem Fall müssen unbedingt die Abstände eingehalten und die Masken getragen werden. <BR /><BR /><b>Sport<BR /></b><BR />Fitnesscenter und öffentliche Schwimmbäder werden geschlossen. <BR /><BR />Für den Sport gelten die Vorgaben des Ministerialdekrets und damit die bereits geltenden Regeln. Allerdings fallen nun auch die Spiele der Oberliga aus <a href="https://www.sportnews.bz/artikel/fussball/suedtirol/amateurligen/jetzt-sperrt-auch-die-oberliga-zu" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(SportNews hat berichtet)</a>. Die Serie D findet weiter statt.<BR /><BR />Sportveranstaltungen, auch im Profisport, dürfen nur mehr ohne Zuschauer über die Bühne gehen. <BR /><BR />Insbesondere die Amateurvereine sind von den strengeren Maßnahmen betroffen. Das Training für Amateur- und Freizeitsportler bleibt im Freien zwar erlaubt, jedoch lediglich in Individualform unter Einhaltung der Abstandsregeln. Trainingseinheiten wo es zu Körperkontakt kommen könnte, zum Beispiel bei Trainings-Fußballspielen, sind somit verboten.<BR /><BR />Nur mehr jene Profi- und Amateurmannschaften, die in Ligen mit „nationalem Interessen“ spielen, dürfen weiterhin in gewohnter Form trainieren. <BR /><BR />Der Skibetrieb kann, dank Übergangsregelung des Landes samt Sicherheitsprotokollen, weiter- bzw. anlaufen. In der Staat-Regionen-Konferenz soll im Laufe der Woche eine gemeinsame Regelung gefunden werden.<BR /><BR /><b>Schule und öffentlicher Nahverkehr<BR /></b><BR />In den Oberschulen gilt ab Mittwoch mindestens 50 Prozent Fernunterricht. <BR /><BR />Für die Grund- und Mittelschulen, die Kindergärten und die Einrichtungen für die Kleinkindbetreuung ändert sich nichts, es läuft alles wie gewohnt weiter. <BR /><BR />Während der Allerheiligenferien behält sich die Landesregierung aber vor, in Absprache mit den Bildungsdirektionen für den Zeitraum danach weitere Maßnahmen zu beschließen. <BR /><BR />Zudem wird die Kapazität des öffentlichen Nahverkehrs auf 80 Prozent reduziert. <BR /><BR /><BR />