Angenommen wurde stattdessen eine Regelung, wonach für jedes Produkt der jeweilige Anteil am täglichen durchschnittlichen Zucker-, Salz- oder Fettbedarf in Prozent ausgewiesen werden soll. Sollten zwei der Werte eine bestimmte Grenze überschreiten, dürfe das Lebensmittelprodukt nicht mehr als gesundheitsbezogen beworben werden.Allerdings gibt es bis dato die konkreten Nährwertprofil-Daten noch nicht. Diese muss die EU-Kommission bis Ende 2011 vorlegen. Das bedeutet, es gibt zwar einen Raster, aber noch keine Werte dazu. Nach der Umsetzung könnte jedenfalls einer übertriebenen Werbung für ein Produkt ein Riegel vorgeschoben werden, denn die Unternehmen müssten ihre Behauptungen durch Studien auch nachweisen. Wenn beispielsweise ein Lebensmittel angeblich eine Intelligenzsteigerung bewirkt, eine Erhöhung der Vitalität oder eine Förderung der Verdauung, dürfe dabei nicht das Blaue vom Himmel versprochen werden.Von der Nahrungsmittelkennzeichnung ausgenommen sind alkoholische Produkte. Das EU-Parlament stimmte auch der Einführung einer Ursprungskennzeichnung zu. So soll auf Fleischprodukte sowie bei Obst und Gemüse das Herkunftsland enthalten sein. Bei Fleisch selbst ist auch vorgesehen, dass das Alter des Tieres und der Schlachtungsort ausgewiesen werden.apa