Bei der geheimen Abstimmung stimmten 17 Landtagsabgeordnete mit Ja, sechs mit Nein, acht enthielten sich der Stimme.Säule eins: Vereinfachter Tätigkeitsbeginn Die neue Handelsordnung baut auf drei Säulen auf. Die erste Säule betrifft einen vereinfachten Tätigkeitsbeginn.In diesem Punkt übernimmt das Land die Vorgaben der Regierung Monti. So wird es künftig keine Lizenzen mehr geben, vielmehr muss der Gemeinde nur noch der Tätigkeitsbeginn mitgeteilt werden. Diese hat dann 60 Tage Zeit zu überprüfen, ob die Voraussetzungen (Ausbildung, Hygiene, Arbeitssicherheit, usw.) gegeben sind, und kann sich nur bei einem Fehlen dieser Voraussetzungen gegen die Handelstätigkeit stemmen.Säule zwei: Keine Kontingentierung von VerkaufsflächenNeben den Lizenzen fällt auch jegliche Art der Kontingentierung von Verkaufsflächen, wie sie bisher etwa mit den Handelsplänen gegeben waren. Auch Flächenobergrenzen, wie sie in den Gewerbegebieten galten, sind damit abgeschafft.Säule drei: Im Zentrum ist alles erlaubtDritte Säule ist die unterschiedliche Regelung in unterschiedlichen Zonen. So gilt für die Ortszentren eine „echte und sinnvolle Liberalisierung“, wie des Handelslandesrat Thomas Widmann nannte. Das heißt: Im Zentrum fallen sämtliche Einschränkungen weg. Der Landesrat sieht darin eine „konsequente Fortschreibung“ der Südtiroler Handelspolitik. „Denn dadurch wird eine Belebung der Orte erst wirklich möglich.“Weit restriktiver sieht die Lage im landwirtschaftlichen Grün aus, wo nur gehandelt werden kann, was dort produziert wird bzw. an eine Struktur im landwirtschaftlichen Grün gebunden ist (etwa an einen Radweg oder einen Golfplatz).Einschränkungen in Gewerbegebieten In Gewerbegebieten ist Einzelhandel weiterhin grundsätzlich verboten – bis auf einige Ausnahmen: dem Handel mit Autos, landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, Möbeln, Getränken in Großpackungen sowie Baumaterialien.Was die Öffnungszeiten-Regelungen betrifft, so ist die Landesregierung der Meinung, weiter klare Regeln vorzugeben.