„Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer immer effizienteren Verwaltung der Beiträge für die Skigebiete in Südtirol“, betont der zuständige Landesrat Marco Galateo. „Wir wollten Ordnung und Klarheit schaffen und jene belohnen, die mit Verantwortung und Weitblick handeln. Jetzt ist ein entscheidender Schritt, nicht nur für die Sicherheit auf den Pisten, sondern auch für den Umweltschutz, getan.“<BR /><BR />Mit der Änderung werden die Kategorien der Begünstigten neu definiert. Zudem wird die Bedingung eingeführt, dass das Gebiet laut Landesgesetz als ausgestattetes Skigebiet anerkannt sein muss. Damit soll die Sicherheit und die korrekte Einordnung der Pisten, die bereits im Landesplan enthalten sind, verbessert werden. Auch die Regelung für Förderbänder wird vereinfacht, um den Betreibern mehr Klarheit zu bieten. Es können maximal zwei Förderbänder innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren ab dem Datum des ersten Kaufs gefördert werden. <BR /><BR />Große Aufmerksamkeit wird auch der ökologischen Nachhaltigkeit gewidmet: Zu den förderfähigen Ausgaben zählen nun auch elektrische Motorschlitten. Ab 2026 müssen Skigebiete, die im internationalen Wettbewerb stehen, ihr Umweltengagement durch anerkannte Zertifizierungen nachweisen.