Bars, Clubs und Diskotheken müssen einen „Sicherheitsbeauftragten“ benennen, der als Ansprechpartner für die Polizei dient. Sie müssen auf eigene Kosten Videoüberwachungssysteme installieren, für eine angemessene Beleuchtung des Geländes rund um das Lokal sorgen und die Verhaltensregeln festlegen, die in dem Lokal und in der unmittelbaren Umgebung einzuhalten sind, indem sie einen „Verhaltenskodex“ für die Gäste erlassen, der in den Räumlichkeiten ausgehängt werden muss. <BR /><BR />Dies geht aus den „Leitlinien zur Vorbeugung illegaler Situation“ hervor, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen. Diese sind in einem von Innenminister <b>Matteo Piantedosi</b> erlassenen und im Amtsblatt veröffentlichten Dekret enthalten. Zu den öffentlichen Einrichtungen, die sich an das Dekret halten sollen, gehören auch Badeanstalten, Beherbergungsbetriebe, Spielhallen und weitere Räumlichkeiten.<BR /><BR />Die Leitlinien für die Sicherheit in öffentlichen Lokalen wurden vom Verband der Tanzlokale SILB begrüßt. Anders sieht die Lage der Handelsverband Confesercenti, dem mehrere Barinhaber angehören. „Lokalinhaber sind keine Polizisten“, betonte Confesercenti.